als .pdf Datei herunterladen

Die Zukunft unseres Rechtssystems?

Wachsende Chancen und Herausforderungen von Technologisierung und Digitalisierung im rechtlichen Segment

NTG24 - Die Zukunft unseres Rechtssystems?

 

Moderne Entwicklungen und Trends wie künstliche Intelligenz oder die Digitalisierung machen auch vor dem Rechtssystem keinen Halt. Stattdessen bieten sie verschiedenste Entwicklungsmöglichkeiten, die aber nicht nur die Relevanz von Fragen nach der rechtlichen Zulässigkeit, sondern auch nach der ethisch korrekten Umsetzbarkeit erhöhen. Fragen, die sich in anderen Bereichen schon lange stellen, werden nun auch in Bezug auf die rechtlichen Grundlagen unserer Gesellschaft laut. Wie viel Verantwortung wollen wir abgeben, inwiefern kann ein vereinheitlichtes Rechtsempfinden eine Bereicherung für die stets angestrebte Gerechtigkeit sein?

 

Legal Tech – die „Digitalisierung des Rechts“

 

Der Leitgedanke der digitalen Transformation des Rechts ist ein Innovationsgedanke – die Technik soll auch in diesem Bereich Vorteile für Juristen und Bürger ohne juristische Vorkenntnisse mit sich bringen. Nico Kuhlmann, der für Hogan Lovells unter anderem verschiedenste Projekte aus dem Legal Tech Bereich betreut und aufgrund seines vielseitigen Engagements mit der kanzleiinternen Auszeichnung „Master of Innovation“ bedacht wurde, beschreibt Legal Tech im Podcast „Talking Legal Tech“ als Nutzbarmachung von Technologien für die Befriedigung von verschiedensten rechtlichen Bedürfnissen. Diese Definition bringt die Schwierigkeit mit sich, dass sehr schwer darunter zu subsumieren ist, da auch die Teildefinitionen sehr weit reichen.

Nicht nur die heute weitgehend digitalisierte Informationsbeschaffung für Juristen, sondern auch die Dokumentenproduktion und –Analyse, die Strukturierung der Verfahren und die Organisation des Prozesses, rechtliche Hinweise zur richtigen Sache an der richtigen Stelle zur richtigen Person zu geben, sind von der Technologisierung betroffen, sodass sich die Digitalisierung des Rechts durch alle Bereich von rechtlichen Sachverhalten zieht.

Strittig ist damit zunächst die Klassifizierung von Legal Tech. Teilweise werden unter diesem Begriff auch Mechanismen verstanden, welche bereits vor der Technologisierungswelle existiert haben. So zählen zum Beispiel im weitesten Sinne auch juristische Datenbanken oder auch das Mandats- und Kontaktmanagement zu Legal Tech. Um die Abgrenzung zu heute als allgemeinhin als Legal Tech bezeichneten Vorgängen und Strategien zu vereinfachen, umfasst der moderne Begriff der Legal Tech primär solche Software, die auf vollständige Automatisierung abzielt. Damit zählen zu Legal Tech beispielsweise Dokumentenanalysetools oder Vertragsgeneratoren.

 

Wer ist betroffen?

 

Legal Tech betrifft nicht nur Juristen wie Richter, Unternehmensjuristen und Anwälte, sondern insbesondere auch nicht-juristische Endnutzer. Damit werden verschiedenste Ebenen berührt und die von der Digitalisierung des Rechts geschaffenen Möglichkeiten aber auch Herausforderungen wachsen stetig.

 

Möglichkeiten und ihre Umsetzung

 

Konkret heißt das zum Beispiel, dass wir uns in Zukunft fragen müssen, welche Teilaufgaben des Rechtssystems und seiner Gesamtdienstleistungen wir an Maschinen abgeben und welche in menschlicher Hand bleiben sollen. So wäre es denkbar, richterliche Entscheidungen mithilfe einer durch künstliche Intelligenz gesteuerten Systematik von Maschinen beeinflussen zu lassen, welche dann anhand von standardisierten Algorithmen Empfehlungen geben. Für viele ist die Vorstellung, Urteile könnten in Zukunft von Maschinen gefällt werden, eine dystopische Vorstellung, zumal jeder einzelne Fall individuell und einzigartig sei und das menschliche Urteil mitsamt seinem Gespür für Empathie nicht von wertneutralen Algorithmen ersetzt werden könne. Allerdings ist das Recht, vor Gericht von einem Menschen beurteilt zu werden, verfassungsrechtlich geschützt, sodass diese Vorstellung weit von der Realität entfernt ist.

Teilweise ist es jedoch in der Praxis bereits gang und gäbe richterliche Urteile von Maschinen beeinflussen und unterstützen zu lassen. In Amerika beispielsweise gibt es in einigen Bundesstaaten das „risk-based pretrial assessment“-Tool, welches Richtern durch die Berücksichtigung und Verwertung verschiedener Daten Auskunft zum Beispiel über die Rückfallwahrscheinlichkeit einer Person oder die Wahrscheinlichkeit, gar nicht erst vor Gericht zu erscheinen. Auch in Deutschland gibt es kriminalistische Bewertungsalgorithmen, die derartige Wahrscheinlichkeiten zu ermitteln versuchen. Die Meinungen von Richtern und anderen Betroffenen zu diesen Themen divergieren stark. Viele sehen die Möglichkeiten dieser Legal Tech Software, als Werkzeug unterstützend der Gerechtigkeit zuträglich zu sein. Andere wiederum lehnen es eher ab, Teilentscheidungen zu sehr von Maschinen beeinflussen zu lassen.

In einigen Bereichen hat Legal Tech auch größere Teilbereiche erobert. So zum Beispiel bei der Erfassung der Einkommenssteuer, welche automatisiert ermittelt wird. Auch Websites wie flightright.de oder geblitzt.de verlassen sich für eine rechtliche Würdigung auf Programme zur Auswertung des rechtlichen Sachverhalts. Das ist möglich, weil zwischen den Rechtsfragen eine jeweilige Parallele besteht, sodass die rechtliche Struktur letztendlich simpel ist.

 

Am Ende braucht es doch Menschen

 

Gemeinsam ist all diesen Bereichen eins: Ein Computer kann nur das abfragen, was vorher programmiert wurde. Damit kann Legal Tech Prozesse des Zuhörens und bis zu einem gewissen Grad des Bewertens übernehmen, kann jedoch kaum Inkohärenzen feststellen und rechtlich feingliedrige und individuelle Bewertungen übernehmen.

Darüber hinaus soll Recht in der Praxis zu gerechten Ergebnissen führen. Im Sinne des Rechtsfriedens muss auch das Rechtsempfinden der Menschen erfüllt werden und um das im Einzelfall zu erreichen, muss das Recht ausgelegt und teilweise durch Analogien erweitert werden. Auch nicht quantifizierbare Risiken und ihre Bewertung entziehen sich bisher dem Erkenntnishorizont von Computerprogrammen.

 

Die Zukunft des Legal Tech-Bereichs

 

Die theoretischen Möglichkeiten des Einsatzes von Legal Tech sind fast endlos. Denkbar ist nicht nur die Unterstützung und Erweiterung rechtlicher Prozesse durch Algorithmen, sondern zum Beispiel auch die Revolutionierung des Rechtssystems selbst. In einer modernen Plattformenökonomie ist es nicht undenkbar, dass es in Zukunft auch eine Art „Amazon für Anwälte“ geben könnte. Auch die Relevanz von „Crowd Knowledge“, also Wissen der Masse, welches über Plattformen wie beispielsweise Wikipedia geteilt wird, steigt stetig. Modelle, bei denen man dieses Wissen mit einbezieht, sind auch im juristischen Bereich denkbar. In Estland hat ein Startup es sich zum Ziel gemacht, den Justizbereich über eben diese Crowd abbilden zu wollen. Sie wollen ein Programm erschaffen, bei dem sich jeder als Richter registrieren lassen kann. Dieses Programm soll dann bei rechtlichen Streitigkeiten anstelle der staatlichen Gerichte angerufen werden, sodass zufällig ausgewählte registrierte Richter den Fall entscheiden. Dabei soll es drei Instanzen geben und die Richter können in den Instanzen aufsteigen, indem sie Punkte sammeln.

In der Praxis stellt sich die Frage nach dem, was man auch tatsächlich will. Maßgebliche Überlegungen bleiben wohl die Frage nach dem Datenschutz in einer Welt mit steigender Transparenz sowie auch die Frage nach der Verantwortlichkeit. Verantwortung tragen muss letzten Endes immer ein Mensch, auch für künstliche Intelligenzen oder einfachere Algorithmen. Wer diese jedoch übernimmt, zum Beispiel der Hersteller oder der Anwender, könnte noch zu einem großen Zögern bei der tatsächlichen Anwendung führen und die Umsetzung der technischen Möglichkeiten bremsen.

Zunächst wird also wohl weiterhin auf Legal Tech als Werkzeug gesetzt werden, das insbesondere in Großkanzleien eine immense Arbeitserleichterung darstellen kann. Die klassische Anwaltstätigkeit wird aber wohl kaum ganz ersetzt werden können, sodass ein Aussterben der Juristen letztendlich eher nicht droht.

 

21.10.2020 - Lena Beermann - lb@ntg24.de

 

Auf Twitter teilen     Auf Facebook teilen




Ihre Bewertung, Kommentar oder Frage an den Redakteur


Bitte geben Sie die Anzahl der unten gezeigten Eurozeichen in das Feld ein.
>

 



 

 

Haftungsausschluss - Die EMH News AG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Empfehlungen sowie für Produktbeschreibungen, Preisangaben, Druckfehler und technische Änderungen. (Ausführlicher Disclaimer)