Liebhaberei
Wenn der Beruf als Hobby gilt
Hitzige Diskussionen können mit dem Finanzamt dann ausbrechen, wenn man Verluste aus seiner Selbständigkeit geltend machen will und diese als Privatvergnügen abgestempelt werden. Das nennt sich Liebhaberei und die nehmen wir heut unter die Lupe.
Angestellte haben dieses Problem in ihrem Anstellungsverhältnis nicht, hier baucht ihr euch also keine Sorgen machen. Anders sieht es aus, wenn ihr selbständig Geld verdient und ihr in den Augen des Finanzamts nicht versucht Gewinne zu erzielen, sondern Privatvergnügen von der Steuer absetzen wollt. Wichtig ist, dass es um den "Gewinn" geht, eine Einnahmenerzielungsabsicht hilft euch leider nicht als Argument gegen die Liebhaberei.
Liegt laut Finanzamt Liebhaberei vor, wird die Selbständigkeit in Sachen komplett außen vor gelassen. Klingt vielleicht toll, weil ihr keine Steuern darauf zahlen müsst, hat aber Nachteile, wenn ihr tatsächlich ernsthaft etwas aufbauen wollt. Eure Verluste werden nämlich ja normalerweise steuerlich berücksichtigt, im jeweiligen Jahr oder mittels Verlustvortrag. Bei der Liebhaberei geht aber eben das nicht mehr.
Wen betrifft die Liebhaberei?
Manche Berufsfelder sind häufiger betroffen als andere und zwar besonders die, die einen starken "Freizeitcharakter" haben wie zum Beispiel Yoga-Lehrer oder das Betreiben einer Pferdezucht. Einige Beispiele in den verschiedenen Einkunftsarten sind: Bei Freiberuflern beispielsweise Künstler, bei einer gewerblichen Tätigkeit zum Beispiel ein Bootsverleih, in Sachen Vermietung und Verpachtung trifft es manchmal die Ferienwohnungen und bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft kommt beispielsweise die Brieftaubenzucht schnell in Frage.
Wie wehre ich mich dagegen?
Dafür nutzt man die Totalüberschussprognose, bei der ihr darlegt, dass eure Verluste in den Anfängen durch zukünftige Gewinne in der Gesamtbetrachtung ausgeglichen werden. Hierzu müsst ihr natürlich eure kommenden Einnahmen und Ausgaben abschätzen, diese Schätzung aber auch gut begründen.
Der Businessplan
Was ihr prophylaktisch machen könnt, ist noch vor dem Start in eure Selbständigkeit einen Businessplan aufzusetzen und das am besten ordentlich und ausführlich. Folgende Punkte solltet ihr in so einen Plan einbauen: Darstellung eures Konzepts, eine Chancen- und Risikoanalyse verbunden mit einer Marktanalyse, bei der ihr euch eure Konkurrenz, Kunden und die Preisgestaltung genauer anschaut und außerdem noch eine Rentabilitätsanalyse, die euch eine Antwort darauf geben sollte, ob sich euer Vorhaben auch rechnet. Der Businessplan sorgt beim Finanzamt für einen viel besseren Eindruck als wenn man unvorbereitet loslegt und auch euch selbst kann es wirklich helfen, wenn ihr euch diese Gedanken vorab macht.
Was, wenn ich Verluste mache?
Wenn ihr dann tatsächlich Verluste macht, solltet ihr nicht in Schockstarre verfallen, sondern souverän damit umgehen und folgende Punkte bedenken:
1. Vermeidet unnötige Kosten und schaut, was ihr wirklich für euer Unternehmen baucht. Auch wenn ihr unverhältnismäßig hohe Kosten für Dinge habt, die nur kleine Umsatzsteigerungen bewirken, solltet ihr mal überlegen, ob ihr da nicht was anders machen könnt. So zeigt ihr dem Finanzamt, dass ihr aus dem Fahrwasser Verluste rauskommen wollt.
2. Zieht gegebenenfalls eure Preise an, wenn ihr eure Produkte oder Dienstleistungen verhältnismäßig günstig anbietet, um eure Marge zu erhöhen.
3. Erweitert euer Angebot, um neue Kunden zu gewinnen und euch besser aufzustellen.
Wie viel Arbeit stecke ich in mein Unternehmen?
Auch der zeitliche Aufwand sagt dem Finanzamt einiges darüber, wie ernsthaft ihr eure Selbständigkeit verfolgt. Mit 1 bis 2 Stunden in der Woche hier und da wirkt es eher weniger wie eine ernste Sache, schraubt ihr aber zum Beispiel eure Arbeitszeit in einem Angestelltenverhältnis runter, um mehr für euer Business machen zu können, sieht das schon ganz anders aus. Natürlich solltet ihr euch auch darum bemühen, Kunden zu gewinnen und das solltet ihr auch nach außen kommunizieren, bedeutet Außenauftritt, Marketing und Werbemaßnahmen.
Was, wenn ich plausible Gründe habe?
Natürlich kann man auch einfach mal mit den Menschen beim Finanzamt sprechen. Schildert ihr denen nett eure Situation, sollte das nicht so schwierig sein. Das können zum Beispiel größere Investitionen sein. Auch Gesetzesänderungen oder einfach Krankheitsausfälle könnten Gründe sein.
01.07.2021 - Helen Dieckhöfer - hd@ntg24.de & Sarah Klinkhammer - sk@ntg24.de
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