Mehr Netto vom Brutto
Wie Lohnoptimierung euch und euren Chef glücklich machen kann
Heute entführen wir euch in die spannende Welt der Lohnoptimierung.
Lohnoptimierung a.k.a. Mehr Netto vom Brutto
Klare Sache, euer Ziel ist in der Regel, am Ende des Monats mehr Geld auf eurem Konto zu haben.
Am meisten holt ihr hier raus, indem ihr euch mit eurem Arbeitgeber zusammen dem Thema der Lohnoptimierung durch lohnsteuerfreie, sozialversicherungsfreie oder auch pauschal versteuerte Leistungen widmet.
Ihr müsst das tatsächlich gemeinsam mit eurem Chef in Angriff nehmen, weil der ja für eure Lohnabrechnung zuständig ist.
Außerdem braucht ihr ihn auch deswegen, weil alles, was wir euch hier heute vorstellen, zusätzlich zu eurem Gehalt bekommen müsst, das ihr aktuell ohnehin schon bekommt.
Sachbezüge
Sachbezüge können alles sein, was ihr von eurem Arbeitgeber nicht in Form von Geld erhaltet, klassischerweise Tank- oder Einkaufsgutscheine.
Hier dürft ihr maximal 44 € pro Monat erhalten und den Gutschein nicht in Geld umwandeln können, denn sonst wäre das steuerpflichtiger Barlohn.
Wenn alles passt, ist das Ganze dann lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
Zusätzlich zu diesem Sachbezug kann euch euer Arbeitgeber zu besonderen persönlichen Anlässen wie eurer Hochzeit, Geburt eures Kindes oder auch eurem Geburtstag einen steuer- und sozialversicherungsfreien Sachbezug von bis zu 60 € zukommen lassen.
Diensthandy
Wenn ihr euer Diensthandy privat nutzen dürft, ist auch das steuer- und sozialversicherungsfrei.
Kinderbetreuungskosten
Wenn ihr eure nicht schulpflichtigen Kinder in Kindergärten oder Kitas unterbringt, kann euer Arbeitgeber lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei Zuschüsse zu den Beiträgen hierfür beisteuern.
Verhinderung und Verminderung von Krankheitskosten
Leistungen, die der Verhinderung und Verminderung von Krankheitskosten im Sinne des V. Sozialgesetzbuches dienen, kann euer Arbeitgeber lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei bis zu einem Betrag von 600 € pro Jahr übernehmen – leider aber nicht den Fitnessstudiobeitrag.
Unentgeltliche Nutzungsüberlassung eines betrieblichen Fahrrads
Dürft ihr ein Fahrrad eures Arbeitgebers kostenlos nutzen, kann das auch lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei sein.
Das geht auch mit einem E-Bike, wenn es maximal 25 km/h schnell fährt und damit kein KFZ ist.
Laden von Elektro- oder Hybridfahrzeugen
Lässt euer Arbeitgeber euch Elektro- oder Hybridfahrzeuge an seinen Ladestationen laden, ist das steuer- und sozialversicherungsfrei.
Fahrtkostenerstattung
Die berühmten 0,30 € - beziehungsweise seit 2021 ab dem 21. Kilometer 0,35 € - pro Kilometer kann euch euer Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten, dann müsst und dürft ihr sie nicht mehr in eurer Einkommensteuererklärung geltend machen.
Und nicht vergessen – bei Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte wird nur mit den Entfernungskilometern gerechnet, bei auswärtigen Tätigkeiten mit den gefahrenen Kilometern.
Verpflegungsmehraufwand
Gleiches gilt für die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand – statt sie in eurer Einkommensteuererklärung geltend zu machen, kann euer Arbeitgeber euch an An- und Abreisetagen und Tagen mit mehr als 8 Stunden Abwesenheit 14 €, bei 24-stündigem Aufenthalt 28 € steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten.
Er kann euch auch bis zu das Doppelte dieser Pauschalen erstatten und das pauschal versteuern, wobei dann er diese Steuer trägt, sodass die Beträge trotzdem bei euch ankommen.
Mahlzeiten
Erhaltet ihr an eurer Arbeitsstelle entweder kostenlose oder günstigere Mahlzeiten, kann das pauschal versteuert werden.
Das funktioniert auch dann, wenn euer Arbeitgeber einen Dritten hierzu beauftragt.
Die Mahlzeiten dürfen aber nicht als Lohnbestandteil in eurem Arbeitsvertrag vereinbart sein.
Übereignung
Statt euch einen betrieblichen Gegenstand zu "leihen" kann euer Arbeitgeber auch Gegenstände in euren Besitz übergehen lassen, sodass sie euch gehören.
Macht er das mit Datenverarbeitungsgeräten, wie Handy oder Computer, oder einem Fahrrad, kann auch das pauschal versteuert werden.
Ladevorrichtungen
Eine Ladevorrichtung für Zuhause könnt euer Arbeitgeber euch vergünstigt oder kostenlos zeitweise überlassen, was dann steuerfrei ist.
Er kann euch aber auch eine Ladevorrichtung übereignen oder er zahlt euch einen Zuschuss zur Anschaffung.
Das kann auch wieder pauschal versteuert werden.
Rabattfreibetrag
Bekommt ihr kostenlos oder günstiger Waren oder Dienstleistungen, die euer Arbeitgeber anbietet, ist für euch der Rabattfreibetrag interessant.
Er liegt bei 1.080 € pro Jahr, bleibt ihr darunter, ist das Ganze lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
Von euch geleistete Zuzahlungen werden natürlich angerechnet.
Was bedeutet Sozialversicherungsfreiheit für die Rente?
Wie der Begriff Sozialversicherungsfreiheit vermuten lässt, zahlt ihr ja grade keine Sozialversicherungsbeiträge, zahlt also nicht in eure Rentenversicherung ein.
Natürlich hat das Einfluss auf die Höhe eure Rente, wenn auch aufgrund der niedrigen Beträge keinen schwerwiegenden.
Trotzdem solltet ihr das bedenken.
Krankenkassenwechsel
Für die gesetzlichen Leistungen zahlt ihr bei bei allen Krankenkassen das Gleiche, nämlich 14,6% eures Arbeitslohns.
Dieser Beitrag wird paritätisch zwischen euch und eurem Arbeitgeber aufgeteilt, also zahlt jeder die Hälfte.
Anders sieht es bei den Zusatzbeiträgen aus, den die Krankenkassen selbst bestimmen können.
Kirchenaustritt
Ja, tretet ihr aus der Kirche aus, spart ihr Kirchensteuer.
Gezahlte Kirchensteuer wird aber auch als Sonderausgabe von euren Einkünften abgezogen und verringert damit eure Steuerlast.
Daher lasst euch hier nicht täuschen – ihr habt am Ende nicht 100% der vorher gezahlten Kirchensteuer mehr in der Tasche!
Mit diesen Infos solltet ihr sicher gute Lösungen mit eurem Chef finden und wir wünschen euch viel Erfolg dabei!
29.04.2021 - Helen Dieckhöfer - hd@ntg24.de & Sarah Klinkhammer - sk@ntg24.de
Auf Twitter teilen Auf Facebook teilen
Ihre Bewertung, Kommentar oder Frage an den Redakteur
Haftungsausschluss - Die EMH News AG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Empfehlungen sowie für Produktbeschreibungen, Preisangaben, Druckfehler und technische Änderungen. (Ausführlicher Disclaimer)