Neue elektronische Lohnsteuerbescheinigung für 2025
BMF veröffentlicht neues Muster
Die Finanzverwaltung hat das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2025 bekannt gegeben. Arbeitgeber sind angehalten, die aktuellen Vorgaben zu beachten.
Veröffentlichung des neuen Musters
Am 24. September 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2025 veröffentlicht. Dieses Muster dient als Vorlage für Arbeitgeber, um die Lohnsteuerbescheinigungen ihrer Mitarbeiter korrekt auszustellen.
Format und Abweichungen
Der Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung erfolgt im DIN-A4-Format. Das BMF weist darauf hin, dass der Ausdruck vom amtlichen Muster abweichen kann, sofern sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthalten sind und Format sowie Aufbau dem bekannt gemachten Muster entsprechen.
Beachtung des BMF-Schreibens vom 5. September 2024
Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben des BMF-Schreibens vom 5. September 2024 zu berücksichtigen. Dieses Schreiben regelt die Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2025 und die Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung.
06.12.2024 - Daniel Eilenbrock
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