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Meldung von Steuerdaten für Minijobs ab 2022

Ab 01.01.2022 sind Steuerdaten für 450-Euro Jobs zu melden

NTG24 - Meldung von Steuerdaten für Minijobs ab 2022

 

Arbeitgeber von 450-Euro-Minijobs sind ab dem 01.01.2022 dazu verpflichtet in der Meldung zur Sozialversicherung Steuerdaten zu melden.

 

Mini-Jobs:

 

Die Steuer bei Mini-Jobs auf 450 € Basis kann pauschal vom Arbeitgeber erhoben werden oder nach der individuellen Steuerklasse des Arbeitnehmers. Die Steuer wird pauschal vom Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale oder individuell an das Finanzamt gezahlt. Zur Meldung der Minijob-Zentrale von Unstimmigkeiten an das Finanzamt werden die Entgeltmeldungen um Steuerdaten ergänzt. Die Minijob-Zentrale ist die zuständige Stelle für alle Minijobs in Deutschland und für die pauschale Steuer von zwei Prozent auf die 450 Euro-Jobs verantwortlich. Demnach unterliegt ihr die Überprüfung, ob die Steuer für die Minijobber ordnungsgemäß gezahlt wird.

 

Meldeverfahren:

 

Datenbaustein Steuerdaten (DBST) wird zukünftig ein Bestandteil der Meldung zur Sozialversicherung sein. Die Steuerdaten, die bei geringfügig Beschäftigten in der Entgeltmeldung nach dem Datenbaustein anzugeben sind:

- die Steuernummer des Arbeitgebers, 

- die Steuer-Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung (AO) des Beschäftigten und 

- die Kennzeichnung der Art der Besteuerung

 

Datenbausteine:

 

Die Art der Besteuerung wird im Meldeverfahren über Kennziffern mitgeteilt. Die Pauschsteuer in Höhe von 2 Prozent ist über die Ziffer „1“ im System zu melden, soweit eine individuelle Besteuerung eines Arbeitsverhältnisses erfolgen soll, ist die Ziffer „0“ im Meldeverfahren zu verwenden.

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Steuerberater TrierDer Arbeitnehmer (Minijobber) hat seine Steueridentifikationsnummer dem Arbeitgeber für das Meldeverfahren mitzuteilen. Die Angabe der Steuer-ID im Meldeverfahren ist zwingend erforderlich, soweit eine Steueridentifikationsnummer vergeben wurde. Das Bundeszentralamt für Steuern teilt jeder Person, die im Melderegister erfasst ist, eine Steuer-ID zu. Personen, die nicht in Deutschland meldepflichtig sind, erhalten eine Steueridentifikationsnummer, falls sie der Steuerpflicht in Deutschland unterliegen. Die Meldung der Steuerdaten sollte demnach in der Regel eine Steuer-ID enthalten.

 

Fazit:

 

Das Meldeverfahren für geringfügig Beschäftigte wird ab dem 01.01.2022 um den Datenbaustein Steuerdaten (DBST) erweitert. Bei Beschäftigungsverhältnissen, die über den 31.12.2021 andauern, sind die Angaben bereits in der Jahresmeldung 2021 vorzunehmen.

 

22.12.2021 - Tanja Schwedtmann

Unterschrift - Tanja Schwedtmann

 

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