Was sind die Auswirkungen auf Tesla durch Rechtsstreit
Musks Milliardenvergütung wird erneut als unrechtmäßig erklärt
Elon Musk verliert erneut vor Gericht. Die Milliardenvergütungen scheinen nun doch unzulässig gewesen zu sein.
Tesla-Chef Elon Musk (US88160R1014) musste am Monta im US-Bundesstaat Delaware erneut eine harte Niederlage vor dem Bundesgericht hinnehmen. Bei dem Rechtstreit geht es um ein milliardenschweres Paket aus Aktienoptionen, das Musk im Jahr 2018 aufgrund der Zielerreichung bei Tesla eigentlich erhalten sollte. Zwar stimmt mittlerweile die Mehrheit der Aktionäre dem Optionspaket zu, doch die Richterin Kathaleen McCormick bezeichnete das Paket zum wiederholten Male als überhöht.
Bereits im Januar diesen Jahres hatte McCormick diese Entscheidung getroffen. Grund für die Entscheidung sei dabei laut der Richterin primär die Tatsache, dass Musk bei der Entscheidung für das Optionspaket zu viel Kontrolle im Hintergrund ausüben konnte und die Entscheidung des Aufsichtsrats nicht objektiv und unabhängig getroffen wurde. Ebenso wie bei der ersten Rechtsprechung kündigte Musk über den eigenen Kurznachrichtendienst X schnell an, gegen das Urteil Berufung einlegen zu wollen und sprach von absoluter Korruption.
Das Optionspaket, um das es sich handelt, war beim Aufsetzen der damaligen Ziele etwa 2,6 Milliarden US-Dollar wert gewesen. Durch den Anstieg des Aktienkurses ist die Vergütungssumme allerdings beim ersten Eingreifen durch das Bundesgericht auf 56 Milliarden US-Dollar gewachsen. Bewertet man das Optionspaket auf Basis des aktuellen Aktienkurses, dann würde der Wert sogar die Grenze von 100 Milliarden US-Dollar übersteigen.
McCormick ist für den Fall seit 2022 verantwortlich. Geklagt hatte damals der Aktionär Richard Tornetta. Bereits im Januar sagte McCormick, dass die Kontakte von Musk zu den Personen, die über das Paket entschieden haben, zu eng gewesen seien. Zudem wurden die Aktionäre über das großzügige Vergütungspaket im Dunkeln gelassen und hatten laut der Richterin keine Möglichkeit gehabt für sich selbst eine überlegte Entscheidung zu treffen.
Im Juni hatten die Aktionäre dann auf der Jahreshauptversammlung auch völlig transparent dem Optionspaket zugestimmt und den Fall erneut zur Überprüfung an das Gericht in Delaware übergeben. Zwar nahm McCormick den Fall nochmals auf, doch schon im Juni ließ sie verlauten, dass sie sich gegen die Vorstellung zur Wehr setzt, dass eine Aktionärsversammlung ein richterliches Urteil umzukehren vermag. Weiterhin sprach McCormick den Anwälten des Klägers rund 345 Millionen US-Dollar zu. Was einem der höchsten in der Geschichte der US-Aktionärsklagen entspricht.
Der Einfluss des Urteils auf die Tesla-Aktie ist dabei eher minimal. Die Aktie verliert am Handel am NASDAQ rund 1,25 % und notiert dadurch bei 352,52 US-Dollar. Allerdings ist die Tesla-Aktie in diesem Jahr auch bereits sehr stark gelaufen. Seit Januar stieg der Aktienkurs des Elektroauto-Primus um mehr als 150 US-Dollar. Dabei profitierte die Aktie von der Wahl von Donald Trump zum nächsten US-Präsidenten. Dabei hoffen Anleger auf bessere regulatorische Rahmenbedingungen für das autonome Fahren und auch staatliche Unterstützung durch das neue US-Verkehrsministerium. Um diese Hoffnungen auch gerecht zu werden, sucht Trump aktuell nach Experten für autonomes Fahren zur Platzierung im Verkehrsministerium und ist anscheinend bei zwei hochrangigen Uber-Managern fündig geworden.
Tesla Inc.-Aktie: Kaufen oder verkaufen?
Die neuesten Tesla Inc.-Zahlen sprechen eine klare Sprache: Dringender Handlungsbedarf für Tesla Inc.-Aktionäre. Lohnt sich aktuell ein Einstieg oder sollten Sie lieber verkaufen?
Konkrete Empfehlungen zu Tesla Inc. - hier weiterlesen...
13.12.2024 - Christian Teitscheid
Auf Twitter teilen Auf Facebook teilen
Informiert bleiben - Wenn Sie bei weiteren Nachrichten und Analysen zu einem in diesem Artikel genannten Wert oder Unternehmen informiert werden möchten, können Sie unsere kostenfreie Aktien-Watchlist nutzen.
Folgende Artikel könnten Sie auch interessieren
Ihre Bewertung, Kommentar oder Frage an den Redakteur
Haftungsausschluss - Die EMH News AG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Empfehlungen sowie für Produktbeschreibungen, Preisangaben, Druckfehler und technische Änderungen. (Ausführlicher Disclaimer)