Start des neuen Rückmeldeverfahrens zur NRW-Soforthilfe 2020
Was Betroffene wissen müssen!
Seit dem 29. Oktober 2024 läuft das neue Rückmeldeverfahren für etwa 75.000 Empfänger der NRW-Soforthilfe 2020. Ziel ist es, die Verwendung der Hilfsmittel durch Schlussbescheide endgültig festzulegen und gegebenenfalls nicht zweckgemäß verwendete Beträge zurückzufordern.
Hintergrund: Das Urteil des OVG NRW
Das neue Rückmeldeverfahren folgt einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vom 17. März 2023. Das Gericht erklärte das frühere Rückmeldeverfahren für rechtswidrig, gab dem Land NRW jedoch das Recht, in einem angepassten Verfahren die Soforthilfe in Form von neuen Schlussbescheiden festzusetzen. Damit hat das Land die Möglichkeit, Mittel, die nicht zweckentsprechend verwendet wurden, zurückzufordern.
Wie läuft das neue Rückmeldeverfahren ab?
Das Verfahren sieht eine verbindliche Rückmeldung aller betroffenen Empfänger vor. Die Empfänger erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail, in der sie zur Rückmeldung aufgefordert werden. Dabei haben sie die Wahl zwischen drei verschiedenen Berechnungsmethoden, mit denen sie die Zweckentsprechung der Soforthilfe-Mittel bestätigen können.
1. Auswahl der Berechnungsmethode: Betroffene können zwischen drei Berechnungsansätzen wählen, um nachzuweisen, dass die erhaltene Soforthilfe im Rahmen des Zwecks verwendet wurde.
2. Frist bis zum 26. Februar 2025: Die Rückmeldefrist endet am 26. Februar 2025. Innerhalb dieser Zeit müssen die Empfänger ihre Rückmeldung abgeben.
3. Schlussbescheide nach Ablauf der Frist: Nach Ablauf der Frist erstellt das Wirtschaftsministerium NRW die Schlussbescheide. Diese Bescheide legen die endgültige Höhe der zweckgemäß verwendeten Soforthilfe fest und fordern gegebenenfalls nicht genutzte Mittel zurück.
Konsequenzen bei Nicht-Reaktion
Empfänger, die auf die Rückmeldeaufforderung nicht reagieren, müssen die gesamte Soforthilfe vollständig zurückzahlen. Das Ministerium weist darauf hin, dass die Rückmeldung verpflichtend ist und ein Ausbleiben dieser Rückmeldung zur Rückforderung der kompletten Fördersumme führt.
Weitere Informationen
Betroffene finden detaillierte Informationen auf der Website des Wirtschaftsministeriums NRW. Das Ministerium stellt dort auch Hilfestellungen zu den Berechnungsmethoden und Anleitungen für die Rückmeldung bereit.
12.11.2024 - Daniel Eilenbrock
Auf Twitter teilen Auf Facebook teilen
Ihre Bewertung, Kommentar oder Frage an den Redakteur
Haftungsausschluss - Die EMH News AG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Empfehlungen sowie für Produktbeschreibungen, Preisangaben, Druckfehler und technische Änderungen. (Ausführlicher Disclaimer)