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Ei ist nicht gleich Ei – Der Weihnachtsbaum war gestern -Umsatzsteuer kurios

Die verschiedenen Umsatzsteuersätze gleichen fast denen der Weihnachtsbäume

NTG24 - Ei ist nicht gleich Ei – Der Weihnachtsbaum war gestern -Umsatzsteuer kurios

 

Im Artikel „Alle Jahre wieder – Der Weihnachtsbaum in der Umsatzsteuer“ habe ich bereits auf die nahezu verrückte Art der Besteuerung von Weihnachtsbäumen hingewiesen. Passend zu Ostern habe ich daher mal den Blickwinkel auf die Ostereier geworfen und siehe da, auch hier ist Ei nicht gleich Ei, was die folgende Übersicht einmal zusammenfassend darstellen soll:

 

 

Verrückt oder logisch?

 

Anzeige:

DAX Future SignaleWas verrückt klingt und auf dem ersten Blick auch nur mit einem Kopfschütteln betrachtet werden kann, lässt sich jedoch leicht erklären. Der Gesetzgeber musste auch hier Grenzen ziehen und differenzierte daher zwischen Eiern, welche zum Verzehr vorgesehen sind und solchen, die lediglich dekorativen, feierlichen oder mit zusätzlichen Dienstleistungen (z.B. bemalen, ausgeblasen etc.) erbrachten Eiern.

Aufgrund der Corona-Pandemie musste darüber hinaus auch der eigentliche Bewirtungssteuersatz von 19% auf 7% angepasst werden, ansonsten ist auch hier es leicht zu unterscheiden, da bei Eiern im Restaurant eine gleichzeitige Dienstleistung, nämlich die Bewirtung im Vordergrund steht. Dienstleistungen sind in der Regel ebenfalls mit 19% zu versteuern.

 

Das Fazit:

 

Einmal mehr sorgt der Gesetzgeber für ein Lächeln und natürlich gerade bei Laien für ein Kopfschütteln, dabei liegt doch so vieles auf der Hand. Ungenießbare Eier sind z.B. mit 19% zu versteuern ist doch klar, hier steht der Ekel schließlich im Vordergrund – Ironie aus.

 

Trotz der kuriosen Handhabe: Fröhliche Ostern.

 

05.04.2021 - Daniel Eilenbrock - de@ntg24.de

 

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