Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen ab Januar 2024
BMF-Schreiben vom 21.11.2023
Aufgrund des § 9 Absatz 4a Satz 5 ff. Einkommensteuergesetz (EStG) werden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die in der anliegenden Übersicht ausgewiesenen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2024 bekannt gemacht.
Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung
Ein zentraler Punkt dieser Neuregelungen ist die Einführung spezifischer Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten, die je nach Reiseland variieren. Diese Pauschbeträge bieten eine klare Orientierung für die korrekte Abrechnung von Reisekosten.
Regelungen für verschiedene Reisearten
Die Richtlinien unterscheiden zwischen eintägigen und mehrtägigen Reisen und legen entsprechende Regelungen für beide Reisearten fest. Ein besonderer Fokus liegt auf der Kürzung der Verpflegungspauschale bei Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber.
Doppelte Haushaltsführung im Ausland
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Anwendung dieser Vorschriften im Kontext der doppelten Haushaltsführung bei Auslandstätigkeiten. Dieser Teil der Richtlinien adressiert spezielle Situationen, die bei längeren Auslandsaufenthalten von Arbeitnehmern entstehen können.
Umfassende Länderliste für Pauschbeträge
Ein wesentlicher Bestandteil der Neuerungen ist die detaillierte Liste der Pauschbeträge für verschiedene Länder. Diese Liste dient als praktische Richtlinie für Unternehmen und Arbeitnehmer, die internationale Geschäftsreisen unternehmen, und erleichtert die korrekte Berechnung und Abrechnung von Reisekosten gemäß den neuen steuerlichen Bestimmungen.
Hier können Sie das komplette BMF Schreiben inkl. aller Ländertabellen downloaden:
02.12.2023 - Daniel Eilenbrock
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