Die private Photovoltaikanlage im steuerlichen Fokus
Ein Faltflyer vom BMF
Der Flyer, der vom Bundesministerium der Finanzen herausgegeben wurde, trägt den Titel "Ihre Photovoltaikanlage - Weniger Steuern, weniger Bürokratie". Sie bietet einen umfassenden Überblick über die steuerlichen und bürokratischen Aspekte von Photovoltaikanlagen. Sie richtet sich an Privatpersonen, die kürzlich eine Photovoltaikanlage gekauft haben, eine bestehende Anlage erweitern oder reparieren wollen.
Warum?
Im Dezember 2022 hat die Bundesregierung steuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen beschlossen. Diese Maßnahmen sind Teil des Engagements der Bundesregierung für den Klimaschutz und sollen dazu beitragen, die Steuervereinfachung voranzutreiben und bürokratische Hürden abzubauen.
Die Publikation geht auch auf die umsatzsteuerfreie Anschaffung von wesentlichen Komponenten einer Photovoltaikanlage ein. Dazu gehören der Wechselrichter, die Dachhalterung, das Energiemanagementsystem, Solarkabel und die Einspeisesteckdose. Diese Elemente sind entscheidend für den effizienten Betrieb einer Photovoltaikanlage und fallen daher auch unter die steuerliche Begünstigung.
Wichtige Änderungen
Ein wichtiger Aspekt, der in der Publikation hervorgehoben wird, betrifft die Änderungen in der steuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen. Bis zum 1. Januar 2022 konnten Anlagen bis zu einer Bruttonennleistung von 10 kW (peak) beim Finanzamt die sogenannte Liebhaberei beantragen. Seitdem fallen bei Anlagen bis zu 30 kW (peak) bzw. 15 kW (peak) je Wohn-/Gewerbeeinheit keine Ertragsteuern mehr an. Dies gilt unabhängig davon, wie der erzeugte Strom verwendet wird, ob er vollständig in das öffentliche Stromnetz eingespeist, zum Aufladen eines Elektroautos verwendet oder von Mietern genutzt wird.
Für weitere Informationen verweist das Bundesministerium der Finanzen auf die FAQ auf seiner Webseite.
Hier der Flyer in voller Länge:
03.07.2023 - Daniel Eilenbrock
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Dieter Hofmann
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17.07.2023 18:03:46 Uhr
Danke sehr. Endlich Klarheit auch für "Altfälle".
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