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Mieterstrom: Photovoltaik für Mieter

Kurzer Ãœberblick

NTG24 - Mieterstrom: Photovoltaik für Mieter

 

Mit der wachsenden Bedeutung erneuerbarer Energien gewinnen auch Mieterstrommodelle an Relevanz. Dank des Mieterstromgesetzes können Vermieter den auf dem Dach erzeugten Solarstrom direkt an ihre Mieter verkaufen, was für beide Seiten Vorteile bietet.

 

Was ist Mieterstrom?

 

Mieterstrom bezeichnet den Strom, der mittels einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Mietshauses erzeugt und direkt an die Mieter geliefert wird. Gefördert wird dieser Strom nur, wenn der Preis maximal 90 % des Grundversorgungstarifs beträgt.

 

Vorteile für Mieter und Vermieter

 

Für Mieter:

- Günstigerer Strompreis

- Unabhängigkeit vom öffentlichen Netz

Für Vermieter:

- Zusätzliche Einnahmequelle

- Mieterstromzuschlag durch Netzbetreiber

 

Gesetzliche Rahmenbedingungen

 

Das Mieterstromgesetz und die EEG-Novelle 2021 haben die Bedingungen für Mieterstrom festgelegt. Zu den wichtigsten Änderungen gehören:

- Ausweitung des Mieterstromzuschlags auf größere Anlagen

- Erleichterungen bei der Bürokratie für Solaranlagenbetreiber

 

Praktische Umsetzung

 

Installation und Betrieb:

- Vermieter installieren die Photovoltaikanlage und verkaufen den Strom direkt an die Mieter.

- Die Stromkosten müssen transparent und nachvollziehbar sein.

Förderungen und Zuschläge:

- Mieterstromzuschlag je nach Anlagengröße zwischen 2,37 und 3,79 Cent pro kWh

- Seit 2023 neue Fördersätze für größere Anlagen

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Alternative: Mikro-Photovoltaikanlagen

 

Für Mieter, die keinen Zugang zu Mieterstrom haben, bieten Mikro-Photovoltaikanlagen, auch Balkonkraftwerke genannt, eine gute Alternative zur eigenen Stromproduktion.

 

23.07.2024 - Daniel Eilenbrock

Unterschrift - Daniel Eilenbrock

 

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