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Projekt NACHDIGAL beflügelt die Abgabe von Belegen fürs Finanzamt

Digitale Erleichterung durch NACHDIGAL - Papierlose Abgabe von Belegen möglich

NTG24 - Projekt NACHDIGAL beflügelt die Abgabe von Belegen fürs Finanzamt

 

Vögel und Finanzverwaltung passen wohl zusammen – ein Schelm wer hierbei böses denkt. Dieser Artikel erläutert die Aussage und zeigt auf, welche Erleichterung für den Bürger neuerdings möglich ist, wenn es wieder mal um die Steuererklärung nebst Belegen geht.

 

Hintergrund:

Die Abgabe der Steuererklärung ist nicht nur elektronisch möglich, sondern wird in vielen Bereichen z.B. bei der Umsatzsteuererklärung gesetzlich verlangt (vgl. §18 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz). Neben den kommerziellen Steuererklärungsprogrammen bietet die Finanzverwaltung eine kostenlose Möglichkeit, damit die Erklärung elektronisch abgegeben werden kann. Hierfür wurde das Portal ELSTER entwickelt. Warum Elster? Bei Elster wird normalerweise an den diebischen Vogel gedacht, welche glitzernde Gegenstände wie z.B. Schmuck klaut. Doch nicht ganz. Es handelt sich hierbei um eine Abkürzung für die ELektronische STeuerERklärung, wobei ich den Vergleich mit dem diebischen Kollegen immer noch nicht abwegig finde, da das Finanzamt ja auch den Ruf hat, den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen.

 

Projekt NACHDIGAL:

 

Im Rahmen der Steuererklärung müssen mittlerweile nur noch bestimmte Belege (z.B. Steuerbescheinigungen) eingereicht werden, alle anderen sind erst durch Aufforderung seitens des Finanzamtes einzureichen. Es gilt mittlerweile die Belegvorhaltepflicht, anstelle der jahrelang gültigen Belegvorlagepflicht. Bislang hakte jedoch das elektronische System genau bei den Belegen. So war es zwar möglich die Erklärung elektronisch zu übermitteln, aber Belege mussten nach Aufforderung trotzdem in Papierform eingereicht werden. Doch damit ist jetzt Schluss.

Die Finanzverwaltung hat nun eine Möglichkeit geschaffen, damit neben der elektronischen Steuererklärung auch die Belege elektronisch übermittelt werden können. Die Abkürzung hierfür bleibt ebenfalls bei den gefiederten Freunden der Tierwelt und heißt NACHDIGAL. Ableiten tut es sich aus „NACHreichen von DIGitalen AnLagen“ (zur Steuererklärung) und zeigt einmal mehr, dass der öffentliche Dienst ein wahrhaftiger Meister in der Erfindung von Abkürzungen ist.

Was hochgestochen formuliert ist, bedeutet im Endeffekt jedoch nichts anderes, als das auch nur über ELSTER eine direkte Einreichung von Belegen vorgenommen werden kann. Hierfür bedarf es lediglich die Anmeldung bei ELSTER und das entsprechende Einscannen von Belegen in PDF Format. So kann also Porto und viel Zeit gespart werden, da die Belege mit einem Klick beim Finanzamt wieder eingehen und keine Postlauf benötigt wird.

 

 

Fazit:

 

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Werbebanner Zürcher BörsenbriefeDas Projekt mag vom Namen her belächelt werden, doch ist es endlich mal der richtige Schritt zur Digitalisierung und nutzt im Endeffekt vor allem den Bürgern. Die Belegeinreichung kann auch für vorangegangene Jahre genutzt werden und ist auch bei Abgabe der Steuererklärung bereits möglich, wobei dies dem Sinn der Belegvorhaltepflicht wiedersprechen würde und demnach auch in der Formularliste „Belegnachreichung“ genannt wird.

 

30.11.2020 - Daniel Eilenbrock - de@ntg24.de

 

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