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Rentenbeiträge ab 2023 voll absetzbar

Beiträge zur Rentenversicherung vollständig steuerlich absetzbar

NTG24 - Rentenbeiträge ab 2023 voll absetzbar

 

Der Bundesfinanzminister Christian Lindner hat angekündigt, dass Rentenversicherungsbeiträge ab 2023 vollständig steuerlich absetzbar sind.

 

BMF-Mitteilung vom 13.01.2022:

 

Die Beiträge zur Rentenversicherung sind nach der Ankündigung vom Bundesfinanzminister ab 2023 vollständig als Sonderausgabe abzugsfähig. Nach dem bisherigen Stufenplan war ein Vollabzug als Sonderausgabe erst ab 2025 möglich. Im November 2021 verständigten sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag auf eine entsprechende Anpassung, sodass Rentenversicherungsbeiträge bereits ab 2023 vollständig als Sonderausgabe abzugsfähig sind. Zudem soll der steuerpflichtige Rentenanteil ab 2023 in geringerem Maße steigen.

 

Hintergrund:

 

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Werbebanner ClaudemusDie Bundesregierung will eine Doppelbesteuerung von Renten aus Basisversorgungen vermeiden. Die Berücksichtigung der vollständigen Beiträge zur Rentenversicherung als Sonderausgabe soll durch die steuerliche Entlastung ein Beitrag zur Vermeidung einer „doppelten Besteuerung“ von Renten leisten. Die angekündigten Neuregelungen resultieren aus der Rechtsprechung des BFH vom 19.05.2021. Die aktuelle Besteuerung der Renten sei verfassungskonform und es liegt keine Doppelbesteuerung von Alterseinkünften vor.

Nach Aussage des BFH könnte bei zukünftige Rentenjahrgänge eine „doppelte Besteuerung“ vorliegen. In der Entscheidung des Bundefinanzhof wurden erstmals Berechnungsparameter für eine „doppelte Besteuerung“ von Renten aus Basisversorgungen festgelegt. Die angekündigte Gesetzesänderung wird zur Vermeidung einer möglichen „doppelten Besteuerung“ eingeführt.

In 2005 wurde das System zur Besteuerung von Renten aus Basisversorgungen umgestellt. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskasse, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und aus Basisrentenverträgen werden von einer sogenannten „vorgelagerten“ Besteuerung durch eine Übergangsphase in eine „nachgelagerte“ Besteuerung überführt.

Bei einer nachgelagerten Besteuerung können die Aufwendungen für Altersvorsorge im Erwerbsleben steuerlich geltend gemacht werden, in der Auszahlungsphase werden die Renten vollständig in die Besteuerung einbezogen. Durch die schrittweise Überführung in die nachgelagerte Besteuerung kann durch die Übergangsphase eine Doppelbesteuerung vorliegen. Die Regierung will dies durch Einführung von neuen gesetzlichen Regelungen vermeiden.

 

18.01.2022 - Tanja Schwedtmann

Unterschrift - Tanja Schwedtmann

 

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