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BMF: Gesetzliche Rentenbesteuerung ist verfassungskonform

Keine Maßnahmen gegen doppelte Besteuerung nötig

NTG24 - BMF: Gesetzliche Rentenbesteuerung ist verfassungskonform

 

Berlin, 7. November 2023 – Im Anschluss an zwei Nichtannahmebeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts hat das Bundesministerium der Finanzen zwei externe wissenschaftliche Kurzgutachten veröffentlicht. Beide Gutachten kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass die aktuelle Regelung zur Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung verfassungsrechtlich Bestand hat – weitere gesetzliche Maßnahmen seien nicht erforderlich.

 

Hintergründe: Nichtannahme der Verfassungsbeschwerden

 

Am 7. November 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht zwei Verfassungsbeschwerden (BvR 1140/21 und 2 BvR 1143/21) im Zusammenhang mit einer sogenannten "doppelten Besteuerung" von Renten aus der Basisversorgung nicht zur Entscheidung angenommen.

Bereits im Mai 2021 hatten BFH-Urteile (X R 33/19 und X R 20/19) Revisionen abgewiesen, in denen Kläger eine doppelte Besteuerung ihrer Rentenbezüge rügten.

 

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Werbebanner Audipy Während der BFH in seinem Urteil von einer exakten Vermeidung einer doppelten Besteuerung in jedem Einzelfall ausging, stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass ein einzelfallbezogenes Verbot nicht offensichtlich sei. Die bisherige Vorgabe des BVerfG aus dem Jahr 2002 sei dahingehend zu interpretieren, dass strukturelle Doppelbesteuerungen ganzer Rentnergenerationen zu verhindern seien – nicht jedoch in jedem konkreten Fall.

 

Wissenschaftliche Gutachten: Bestätigung der bestehenden Regelung

 

Vor dem Hintergrund dieser Nichtannahmebeschlüsse ließ das Bundesministerium der Finanzen zwei externe Kurzgutachten erstellen.

Sowohl Prof. Dr. Hanno Kube, LL.M. (Cornell) als auch Prof. Dr. Gregor Kirchhof, LL.M. (ND) kamen zu dem Ergebnis, dass die aktuelle gesetzliche Regelung zur Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung den

verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt.

Wichtige Aspekte der Gutachten sind:

- Modifizierte Rechtslage:

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 und dem Wachstumschancengesetz wurde die Besteuerung angepasst. Der Gesetzgeber schaffte den Entfall der prozentualen Begrenzung beim Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen ab.

- Strukturelle Verbesserungen:

Der Anstieg des Besteuerungsanteils für Renten aus der Basisversorgung wird ab 2023 jährlich nur noch um einen halben Prozentpunkt erfolgen – eine Anpassung, die die Erwerbs- und Auszahlungsphase besser miteinander in Einklang bringt.

- Typisierungsbefugnis:

Der Gesetzgeber habe in sachgerechter Weise von seiner Typisierungsbefugnis Gebrauch gemacht, um die Überleitung von der vormals vorgelagerten zur nun vollständigen nachgelagerten Besteuerung zu vollziehen. Diese Regelung sichert auch die Vollziehbarkeit des Steuerrechts im Massenverfahren.

Beide Experten bewerten, dass keine weiteren gesetzlichen Änderungen notwendig sind, um eine doppelte Besteuerung in jedem einzelnen Fall zu vermeiden. Die bestehenden Regelungen verhindern strukturelle Doppelbesteuerungen und stellen somit eine verfassungskonforme Lösung dar.

 

21.03.2025 - Daniel Eilenbrock

Unterschrift - Daniel Eilenbrock

 

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