Möglichkeiten zur Senkung der Kfz-Kosten für Rentner
Gibt es eine steuerliche Absetzbarkeit?
Rentner in Deutschland stehen vor verschiedenen Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu senken, insbesondere im Hinblick auf die Kosten, die mit dem eigenen Fahrzeug verbunden sind.
Steuerliche Absetzbarkeit von Kfz-Kosten
Viele Rentner sind steuerpflichtig und müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben. Dabei können bestimmte Kosten steuerlich geltend gemacht werden, wie selbst getragene Gesundheitsausgaben, Werbungskosten, Haushaltshilfen, ambulante Pflegedienste oder Spenden. Auch die Kfz-Haftpflichtversicherung kann abgesetzt werden. Allerdings ist die Absetzbarkeit der Kfz-Steuer begrenzt. Sie ist nur möglich, wenn das Fahrzeug beruflich genutzt wird und der Rentner als Unternehmer, Selbständiger oder Freiberufler tätig ist. Für Privatpersonen und festangestellte Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, eine Entfernungspauschale als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen.
Steuerbefreiung für Schwerbehinderte
Schwerbehinderte Menschen können eine vollständige Befreiung von der Kfz-Versicherung oder eine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent erhalten. Voraussetzung dafür ist ein Schwerbehindertenausweis mit den entsprechenden Merkzeichen. Betroffene haben die Wahl zwischen der Kfz-Steuerermäßigung und der Freifahrtberechtigung. Diese Vergünstigungen müssen beantragt werden und stehen nur für ein Fahrzeug zur Verfügung.
Steuerliche Vorteile für Rentner mit geringem Einkommen
Rentner mit einem geringen Einkommen können besonders von Steuerersparnissen profitieren. Derzeit können bis zu 1.900 Euro als Sonderausgaben in der Steuererklärung angegeben werden, was die Steuerlast erheblich reduzieren kann.
Diese Möglichkeiten bieten Rentnern effektive Wege, ihre steuerliche Belastung zu senken und die Mobilitätskosten zu optimieren.
18.01.2024 - Daniel Eilenbrock
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