Das Reverse Charge Verfahren im Fokus
Was ist das und wofür ist es nützlich?
Das Verfahren der Steuerschuldumkehr (auch bekannt als Reverse-Charge oder Umkehrung der Steuerschuldnerschaft) stellt eine besondere Regelung im Bereich der Umsatzsteuer dar. Gemäß dieser speziellen Regelung ist nicht mehr der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger (Kunde) für die Entrichtung der Umsatzsteuer verantwortlich.
Durch die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens ist es dem leistenden Unternehmer gestattet, dem Leistungsempfänger lediglich den Nettobetrag in Rechnung zu stellen. Dadurch entsteht für den Kunden eine Umsatzsteuerschuld gegenüber dem Finanzamt. Sofern der Leistungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kann er den Betrag jedoch auch selbst als Vorsteuer geltend machen.
Vorteile der Steuerschuldumkehr
Das Reverse-Charge-Verfahren bietet erhebliches Potenzial zur Vereinfachung, da der leistende Unternehmer den Vorgang nicht mehr separat beim Finanzamt angeben muss. Insbesondere bei grenzüberschreitenden Transaktionen findet dieses Verfahren Anwendung, da der ausländische leistende Unternehmer somit keinen Kontakt mehr mit dem deutschen Finanzamt aufnehmen muss.
Der konkrete Vorteil für den Leistungsempfänger besteht darin, dass er zwar gemäß dem Reverse-Charge-Verfahren die Umsatzsteuer für den jeweiligen Erwerb tragen muss, jedoch gleichzeitig in gleicher Höhe über den Vorsteuerabzug erstattet bekommt. Diese Vereinfachung entlastet nicht nur den Unternehmer, sondern trägt auch zur Betrugsprävention bei. Durch diese Maßnahme lässt sich der sogenannte Karussellbetrug leicht verhindern.
26.05.2023 - Daniel Eilenbrock
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Herbert
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27.05.2023 18:25:28 Uhr
Hört sich einfach an, ist es aber nicht. Ich hatte mit dem Finanzamt diesbezüglich über zwei Jahre nur Diskussionen gehabt und dann noch Strafen bezahlt. Auf so einen Schmarn kann man verzichten.
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