European Green Deal: Entwurf für eine Revision der Energiesteuerrichtlinie
EU Kommission stellt Maßnahmenpaket Fit-for-55 vor
Mit den European Green Deal möchte die Europäische Union bis 2050 als erster Kontinent klimaneutral werden. Zur Umsetzung dieses Ziels hat die Europäische Kommission am 14.07.2021 das umfangreiche Maßnahmenpaket Fit-for-55 vorgelegt: Bis 2030 soll der Ausstoß von Treibhausgasen in der EU um mindestens 55 Prozent reduziert werden. Im Maßnahmenpaket enthalten ist auch ein Vorschlag zur Reformierung der EU-Energiesteuerrichtlinie.
Der Richtlinienentwurf adressiert eine Vielzahl von Einzelregelungen. Hervorzuheben ist die Erhöhung der Mindeststeuersätze. Die nationalen Steuersätze der Mitgliedstaaten für Energieerzeugnisse und Strom sind derzeit sehr uneinheitlich. Es bestehen viele Ausnahmen von der Besteuerung fossiler Brennstoffe. Auch bei der Stromerzeugung wird nicht zwischen erneuerbaren und fossilen Energieträgern unterschieden.
Anpassung der Mindeststeuersätze
Nach dem Entwurf zur Novellierung der Energiesteuerrichtlinie sollen die Mindeststeuersätze zukünftig den Energiegehalt und den Klimabeitrag der Energieerzeugnisse berücksichtigen. Strom und CO2-neutrale Kraft- und Heizstoffe sollen am niedrigsten besteuert werden, fossile Kraftstoffe dagegen am höchsten. Im Gespräch ist zudem, den Mitgliedstaaten ein Wahlrecht einzuräumen, den Stromverbrauch in Elektroautos höher zu besteuern.
Schutz der energieintensiven Industrie
Auch bei den Steuerbegünstigungen für Industrieunternehmen kündigen sich Einschränkungen an. Der Richtlinienentwurf sieht eine Streichung der betrieblichen Steuersätze für Strom und Energieerzeugnisse vor. Damit würde die Ermächtigungsgrundlage für die Steuerentlastungen nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG entfallen. Auch die Begünstigung für mineralogische Verfahren (§ 51 Abs. 1 Nr. 1 Bst. a EnergieStG bzw. § 9a Abs. 1 Nr. 2 StromStG) steht auf dem Prüfstand und ist im aktuellen Entwurf nicht mehr vorgesehen.
Wegfall der Steuerbefreiungen für die Luft- und Seefahrt
Die Kommission möchte zudem die Steuerbefreiungen für die Luft- und Seefahrt im europäischen Wirtschaftsraum abschaffen. Der Kraftstoffverbrauch aller Sektoren inklusive der Land- und Fischwirtschaft, der Schifffahrt und des innereuropäischen Luftverkehrs soll zukünftig energiesteuerpflichtig werden. Ausnahmen sollen lediglich für den Luftfrachtverkehr möglich sein.
Zeitplan
Nach den Plänen der EU-Kommission sollen die Neuregelungen bereits zum 01.01.2023 in Kraft treten. Änderungen der Energiesteuerrichtlinie erfordern jedoch die einstimmige Zustimmung aller EU Mitgliedstaaten, die derzeit noch nicht absehbar erscheint.
Weiterhin bleibt abzuwarten, wie der nationale Gesetzgeber in Deutschland die neuen Regelungen umsetzen wird. Die Zeit drängt. Bis zum 31.12.2022 müssen die Gesetzesänderungen erlassen und veröffentlicht sein.
18.10.2021 - Bertil Kapff - kapff@climate-score.org
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