Solarpaket I: Neue Impulse für die Photovoltaik in Deutschland
Erleichterungen auch für Balkonkraftwerke
Das am 16. Mai 2024 in Kraft getretene Solarpaket I bringt eine Vielzahl von Maßnahmen zur Förderung der Photovoltaik und Erleichterungen für Balkonkraftwerke und Mieterstrom. Der Gesetzesvorschlag wurde am 26. April 2024 vom Bundestag beschlossen und am selben Tag vom Bundesrat verabschiedet. Dieses umfassende Gesetzespaket zielt darauf ab, den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland signifikant zu beschleunigen und bürokratische Hürden abzubauen.
Ziel des Solarpakets I
Das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften soll den jährlichen Zubau von Photovoltaik von 7,5 Gigawatt (GW) im Jahr 2022 auf bis zu 22 GW im Jahr 2026 erhöhen. Bis 2030 soll eine Gesamtkapazität von 215 GW erreicht werden.
Erleichterungen für Balkonkraftwerke
Vereinfachte Registrierung
Die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur wurde bereits zum 1. April 2024 vereinfacht. Zukünftig reicht eine einfache Registrierung bei der Bundesnetzagentur, eine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt.
Erhöhte Leistung
Die zulässige Leistung für Balkonkraftwerke wurde von bisher 600 Voltampere (entspricht Watt) auf 800 Watt angehoben. Das Gesetz erlaubt nun die Installation von Steckersolargeräten mit einer Leistung von bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 Voltampere.
Übergangsregelung für Zähler
Balkonkraftwerke dürfen übergangsweise hinter jedem vorhandenen Zählertyp betrieben werden, einschließlich solcher ohne Rücklaufsperre. Diese Regelung gilt, bis die Messstellenbetreiber moderne Zweirichtungszähler einbauen.
Förderung des Mieterstroms
Weniger Bürokratie
Für Solaranlagen in Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien gibt es weniger bürokratische Hürden. Detaillierte Vorgaben zu Rechnungslegung, Vertragsinformationen und Verbrauch entfallen. Ein neues Modell der "Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung" soll dies ermöglichen.
Erweiterte Nutzung und zunehmende Beliebtheit
Solaranlagen können nun auch auf gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen wie Garagen installiert werden. Der erzeugte Strom darf auch zwischengespeichert und muss nicht zwingend über das allgemeine Stromnetz fließen. Diese Möglichkeit trägt dazu bei, dass es immer beliebter wird, ganze Immobilien und Garagen mit Photovoltaikanlagen auszustatten. Dadurch können Immobilienbesitzer und Mieter gleichermaßen von den Vorteilen der Solarenergie profitieren und einen Beitrag zur Energiewende leisten.
Duldungspflicht auf öffentlichen Flächen
Betreiber von Solaranlagen dürfen Anschlussleitungen über öffentliche Grundstücke legen und diese zu Wartungszwecken betreten.
Kritik und Ausblick
Obwohl das Solarpaket I als wichtiger Schritt zur Förderung der erneuerbaren Energien begrüßt wird, gibt es auch kritische Stimmen. Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, kritisiert die Begrenzung der umsatzsteuerfreien Einnahmen aus Mieterstrom und das Risiko, dass nicht abgenommener Strom zu niedrigen Preisen ins öffentliche Netz eingespeist werden muss.
Solarpaket II in Aussicht
Der Bundestag hat bei der Verabschiedung des Solarpakets I eine Entschließung gefasst, die ein Solarpaket II in dieser Wahlperiode wahrscheinlich macht. Dieses soll weitere Anpassungen und Verbesserungen bringen, insbesondere hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-Projekten für Immobilienunternehmen und Vermieter.
Fazit
Das Solarpaket I markiert einen bedeutenden Fortschritt für den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Es bietet Erleichterungen für Balkonkraftwerke und macht Mieterstrom attraktiver, wodurch es sowohl Eigentümern als auch Mietern zugutekommt. Zudem wird die Installation von Photovoltaikanlagen auf ganzen Immobilien und Garagen immer beliebter, was den Trend zur Nutzung erneuerbarer Energien weiter verstärkt. Dennoch bleibt Raum für weitere Optimierungen, die möglicherweise im Solarpaket II angegangen werden.
26.08.2024 - Daniel Eilenbrock
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