Verdoppelung der Sonderabschreibung nach §7g Abs. 5 EStG
Neue Impulse für kleine und mittler Unternehmen
Das Wachstumschancengesetz hat im Bereich der steuerlichen Förderung von Investitionen eine signifikante Änderung erfahren, speziell durch die Anpassung des § 7g Abs. 5 EStG. Diese Neuregelung zur Sonderabschreibung ermöglicht es Unternehmen, die Investitionen in Wirtschaftsgüter tätigen, nun bis zu 40 % der Investitionskosten steuerlich geltend zu machen. Eine Maßnahme, die insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von großem Interesse ist.
Vorherige Regelung
Bisher erlaubte das Einkommensteuergesetz (EStG) eine Sonderabschreibung von bis zu 20 % der Investitionskosten für Betriebe, deren Gewinn im Jahr vor der Investition 200.000 EUR nicht überschritten hat. Diese Regelung zielte darauf ab, Investitionen zu fördern und damit die Wirtschaftsleistung insgesamt zu stärken.
Änderung durch das Wachstumschancengesetz
Mit dem jüngsten Vermittlungsverfahren wurden die Möglichkeiten der Sonderabschreibung deutlich erweitert. Ursprünglich wurde eine Erhöhung auf bis zu 50 % der Investitionskosten diskutiert. Letztendlich einigte man sich jedoch auf eine Anhebung auf 40 %. Diese Anpassung gilt für die Anschaffung von Wirtschaftsgütern nach dem 31. Dezember 2023 und stellt eine wesentliche Verbesserung der steuerlichen Bedingungen für Unternehmen dar.
Bedeutung für KMU
Diese Änderung ist besonders für KMU von Bedeutung, da sie oft engeren finanziellen Spielräumen unterliegen und in höherem Maße von steuerlichen Entlastungen profitieren können. Die Verdoppelung der Sonderabschreibung auf bis zu 40 % bietet neue Anreize für Investitionen in Wirtschaftsgüter, die für die Entwicklung und Expansion von Unternehmen essenziell sind.
Fazit
Die Erhöhung der Sonderabschreibung im Rahmen des Wachstumschancengesetzes markiert einen wichtigen Schritt zur Unterstützung von KMU in Deutschland. Durch die verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten werden Unternehmen ermutigt, in neue Technologien und Ausrüstungen zu investieren, was nicht nur ihre Wettbewerbsfähigkeit stärkt, sondern auch einen positiven Effekt auf die gesamte Wirtschaft hat. Dieser legislative Schritt reflektiert das Engagement des Gesetzgebers, nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu fördern und den Herausforderungen der Zukunft proaktiv zu begegnen.
13.05.2024 - Daniel Eilenbrock
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