Bei Steinhoff steigt die Spannung und an den Märkten kommt es zu viel Bewegung
Das Risiko ist nicht geringer geworden
Der Steinhoff-Konzern steht mit einem Bein im Abgrund und Pläne für eine Sanierung wurden von den Anteilseignern wiederholt und sehr deutlich abgeschmettert. Nun wird vor Gericht darüber verhandelt, wie es mit dem Unternehmen weitergehen mag. Das verleiht der Aktie des seit Jahren kriselnden Möbelhändlers neuen Schwung.
Am Donnerstag legte die Aktie von Steinhoff (NL0011375019) zeitweise um über 50 Prozent zu, korrigierte aber doch recht schnell wieder in die andere Richtung. Immerhin reicht es am Freitagmorgen noch für einen Kurs von rund 0,015 Euro und damit etwa 30 Prozent mehr als noch zu Wochenbeginn. Mancher Anleger scheint sich neue Chancen auszurechnen.
Begründen lässt sich das mit den Entwicklungen bei einer Anhörung vor Gericht, über die unter anderem „Der Aktionär“ berichtete. Die Vertreter von Steinhoff haben dabei nach Ansicht von Beobachtern eher mäßig argumentiert. Dass das angedachte Restrukturierungsverfahren alternativlos sei, war ein weiteres Mal nicht wirklich klar ersichtlich. Ein Urteil gibt es zwar noch nicht, doch es macht sich das Gefühl breit, dass auch die Richter eher skeptisch sein könnten.
Für Steinhoff geht es um viel
Wie gehabt beharren die Gläubiger von Steinhoff darauf, sich den Konzern unter den Nagel zu reißen, obschon jener nach der eigenen Argumentation eigentlich mehr oder minder wertlos sei. Die Anleger wehren sich dagegen, besonders die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger ist schon seit Monaten sehr aktiv. Letztere konnte per Gutachten bereits nachweisen, dass der Wert der Assets von Steinhoff die Schulden übersteigt.
Entsprechend wird als Lösung für die missliche Lage gefordert, Teile des Konzerns zu verkaufen oder an die Börse zu bringen. Davon hätten auch die Aktionäre deutlich mehr, welche bei den Plänen von Steinhoff selbst weitgehend leer ausgehen würden und mit kaum mehr als einem gigantischen Schuldenberg und einer erdrückenden Zinslast abgespeist würden. Eben deshalb sorgen die jüngsten Entwicklungen vor Gericht für neue Hoffnungen.
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17.06.2023 - Andreas Göttling-Daxenbichler
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