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Neue Herausforderungen bei der Steuererklärung 2023

Eine komplexere Steuererklärung erwartet viele Bürger

NTG24 - Neue Herausforderungen bei der Steuererklärung 2023

 

Die Einkommensteuererklärung für 2023 bringt für viele Bürger zusätzliche Komplikationen mit sich. Neue Formulare und umfangreichere Angaben könnten den Prozess erschweren, doch es gibt auch Chancen auf höhere Rückerstattungen.

 

Verlängerte Abgabefristen

 

Seit der Corona-Krise haben die Finanzbehörden großzügigere Fristen für die Abgabe der Steuerunterlagen eingeräumt. Anstelle der üblichen Deadline Ende Mai, haben Steuerzahler nun bis zum 2. September Zeit, ihre Formulare online über die Steuerplattform Elster oder in Papierform einzureichen. Wer einen Steuerberater in Anspruch nimmt, kann die Abgabe sogar bis zum 2. Juni 2025 hinausschieben.

Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende sind grundsätzlich zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen keine Steuererklärung abgeben, wenn sie neben ihrem Arbeitslohn keine Nebeneinkünfte über einem Freibetrag von 410 Euro haben.

 

Durchschnittliche Rückerstattung von 1095 Euro

 

Es lohnt sich dennoch für viele, eine Steuererklärung einzureichen. Nach verschiedenen Quellen, erhielten von den 14,4 Millionen Steuerpflichtigen, die freiwillig eine Erklärung abgegeben haben, 12,7 Millionen eine Rückerstattung. Die durchschnittliche Rückerstattung lag bei 1095 Euro.

Die Formulare der Steuererklärung für 2023 sind umfangreicher geworden. Die Anlage N für Arbeitnehmer erfordert mehr Einträge und auch das Formular für "anlageenergetische Maßnahmen" ist länger geworden. Die Anlage Vorsorgeaufwand umfasst nun drei Seiten und die Anlage Kind sogar vier Seiten.

 

Vier Seiten Formular für eine Vermietung

 

Eine signifikante Änderung betrifft den Bereich der Vermietung. Es ist mittlerweile sogar so, dass bei der Vermietung nun vier Seiten ausgefüllt werden müssen, anstatt zwei Seiten wie bisher. Bei Verpachtungen oder Grundstücksgemeinschaften kommen noch zwei Extraseiten hinzu. Auch Ferienwohnungen erfordern zusätzliche Formulare. Diese detaillierteren Abfragen der Finanzverwaltung führen zu einem erhöhten Aufwand.

 

Erhöhte Freibeträge und Absetzbarkeiten

 

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Werbebanner Semitax 2Die Spielräume für Steuerzahler wurden durch höhere Freibeträge und Absetzbarkeiten erweitert. Der Ausbildungsfreibetrag wurde auf 1.200 Euro erhöht und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 4.260 Euro. Der Grundfreibetrag liegt nun bei 10.908 Euro, was einer Erhöhung von 600 Euro im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Der Sparerpauschbetrag für Kapitalerträge wurde auf 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro für Verheiratete) angehoben.

 

Home-Office-Pauschale erhöht

 

Auch die Home-Office-Pauschale wurde angepasst. Bis 2022 konnten maximal 120 Tage im Home-Office zu je fünf Euro abgesetzt werden. Nun sind es bis zu 210 Tage zu je sechs Euro, was maximal 1260 Euro ergibt. Steuerberater Auer weist auf eine Besonderheit hin: Es gibt zwei Varianten der Pauschale – eine für Tage, an denen überwiegend zu Hause gearbeitet wird, und eine für Tage, an denen kein Arbeitsplatz beim Arbeitgeber zur Verfügung steht.

 

Rentenbeiträge komplett absetzbar

 

Seit letztem Jahr können Steuerpflichtige 100 Prozent ihrer Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung absetzen, während es im Jahr zuvor nur 96 Prozent waren. Dies gilt auch für die "Rürup-Rente", eine Basisrente für Freiberufler. Diese Vorsorgeaufwendungen werden als Sonderausgaben in der Steuererklärung angegeben. Ab 2040 werden Renten jedoch vollständig besteuert.

Die Veränderungen bei der Steuererklärung 2023 bringen sowohl zusätzliche Anforderungen als auch neue Möglichkeiten für Steuerzahler mit sich. Eine gründliche Vorbereitung und die Nutzung aller zur Verfügung stehenden Freibeträge und Absetzbarkeiten können sich daher lohnen.

 

02.06.2024 - Daniel Eilenbrock

Unterschrift - Daniel Eilenbrock

 

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