Steuerfreier Zuschlag für Arbeitnehmer an Silvester
Wie berechnet sich der steuerfreie Lohnzuschlag?
Silvester ohne Böller und Raketen? Für viele ein absolutes No-Go, doch ist es ein Grund ggf. die Nachschicht im Betrieb zu übernehmen? Wohl kaum. Nur wenige Menschen macht es nichts aus, wenn Sie über Silvester auch arbeiten müssen. Um Anreize hierfür zu schaffen, hat der Gesetzgeber Zuschläge vereinbart, welche der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erstatten kann.
§3b Einkommensteuergesetz
Der Gesetzgeber hat im §3b des Einkommensteuergesetzes Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit verankert. Neben den klassischen Zuschlägen sieht er die Arbeit an Heiligabend und an Silvester als begünstigt an, obwohl dies keine Feiertage sind.
Für die Berechnung der Zuschläge ist zum einen der Grundlohn pro Stunde (vgl. §3b Abs. 2 EStG) und zum anderen die genaue Arbeitszeit maßgeblich. Es ergibt sich für den 31.12.2021 (Freitag) folgende Konstellation:
Fazit:
Durch Addierung der Zuschläge können dieses Jahr teilweise 165% zusätzlich auf den eigentlichen Stundenlohn hinzukommen. Steuerfrei bleibt er allerdings nur der Zuschlag, der nicht mehr als 125 % des sogenannten Grundlohns beträgt. Der Grundlohn darf mit maximal 50 €pro Stunde zugrunde gelegt werden - alles, was darüber hinausgeht, ist steuerpflichtig.
29.12.2021 - Daniel Eilenbrock
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