Bundesrat will Steuerhinterziehung intensiver verfolgen
Gesetzentwurf zur umfassenden Verfolgung der organisierten Steuerhinterziehung
Der Bundesrat hat ein Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung - Gesetz zur umfassenden Verfolgung der organisierten Steuerhinterziehung - vorgelegt.
Hintergrund:
In der Begründung des Gesetzesentwurfs wird auf die immensen Ausmaße der in Bandenstrukturen ausgeübten Steuerhinterziehungen in den letzten Jahren verwiesen. Organisierte bandenmäßige Steuerhinterziehung ist nach § 370 Absatz 3 Satz 2
Nummer 5 der Abgabenordnung nur dann aufgrund der schwerwiegenden Tatbegehung mit einem regelmäßig erhöhten Strafmaß verbunden, wenn sie die Verkürzung oder Hinterziehung von Umsatz- oder Verbrauchssteuern betrifft.
Problematik:
„Die organisierte, als besonders schwer einzustufende Steuerhinterziehung ist jedoch
längst nicht mehr auf bestimmte Tattypologien, insbesondere die Umsatzsteuerkarusselle und organisierte Verbrauchssteuerverkürzungen – etwa Alkohol- und Zigarettenschmuggel – beschränkt. Cum-Ex-Geschäfte und verwandte steuerrechtliche
Fallgestaltungen werden durch professionelle Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer wie internationale Investmentbanken systematisch geplant und durchgeführt. Die hochprofessionelle und konspirative Zusammenarbeit der Tätergruppen erschwert die Aufklärung der Taten.“ heißt es im Gesetzesentwurf (BT-Drucks 20/1518). Die organisierte Wirtschaftskriminalität führe nicht nur zu erheblichen Steuerausfällen, sondern verursache auch eine Wettbewerbsverzerrung am Markt.
Lösungsansatz:
Die Ausweitung der Zulässigkeit der Telekommunikationsüberwachung in besonders schweren Fällen sei erforderlich, weil die Organisations- sowie Kommunikationsstrukturen von außen in offen ermittelnder Form nicht zugänglich sind. Die bisherige Beschränkung auf die Hinterziehung von Umsatz- und Verbrauchssteuern soll aufgehoben werden.
Fazit:
Die Bundesregierung lehnt den Entwurf des Bundesrates über ein Gesetz zur umfassenden Verfolgung der organisierten Steuerhinterziehung ab. Die Bundesregierung wird einen eigenen Gesetzesentwurf bis Ende des Jahres 2022 vorlegen.
03.05.2022 - Tanja Schwedtmann
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