Welcher Steuerklassen gibt es?
Welche Steuerklasse ist die richtige für mich?
Im deutschen Steuersystem gibt es 6 verschiedene Steuerklassen. Wichtig sind die Steuerklassen, weil von ihnen abhängt, wie viel Lohnsteuer auf euren Arbeitslohn einbehalten wird. Falls ihr euch nun fragt, in welcher Steuerklasse ihr sein müsst, um euer Nettoeinkommen zu optimieren, müssen wir euch leider enttäuschen. In den meisten Fällen habt ihr nämlich keine Wahlmöglichkeit. Die Steuerklassen hängen nämlich mit dem Familienstand zusammen. Nur verheiratete Steuerpflichtige können wählen, in welcher Steuerklasse sie sein wollen. Nun stellen wir euch die verschiedenen Steuerklassen aber erstmal der Reihe nach vor.
Steuerklasse 1
Steuerklasse 1 gilt für alle Arbeitnehmer, die ledig, verwitwet oder getrennt bzw. geschieden sind. Bei den Verwitweten gilt jedoch eine Besonderheit. Im Jahr des Todes des Ehegatten sowie im Folgejahr werdet ihr automatisch in Steuerklasse 3 eingeordnet.
Steuerklasse 2
In Steuerklasse 2 werden die Alleinerziehenden, die getrennt und alleine mit ihrem Kind leben, eingeordnet.
Steuerklasse 3, 4 und 5
Das sind die Steuerklassen für Ehepaare. Hier wird es nun interessant, denn hier handelt es sich um die Steuerklassen, bei denen ihr eine Wahlmöglichkeit habt. Ihr könnt entweder 3 und 5 wählen oder 4 und 4. Entscheidet sich der eine Ehegatte für die
Steuerklasse 3, wird der andere Ehegatte automatisch in der Steuerklasse 5 eingruppiert. Andersherum gilt das genauso. Bei dem Ehegatten mit der Steuerklasse 3 wird weniger Lohnsteuer auf den Lohn einbehalten. Der Ehegatte mit der Steuerklasse 3
bekommt also netto mehr Lohn ausgezahlt. Folglich sind die Abzüge bei dem Ehegatten mit der Steuerklasse 5 höher. Das bedeutet also, dass diesem Ehegatten netto weniger Lohn ausgezahlt wird.
Die zweite Option ist die Steuerklassenkombination 4 und 4. Wählt ihr nichts, seid ihr automatisch beide in Steuerklasse 4. Hier werden Ehepartner so behandelt, als wären sie gar nicht miteinander verheiratet. Es haben also beide “normal viele” Abzüge. In etwa so, wie wenn man in der Steuerklasse 1 ist.
Ihr könnt auch Steuerklasse 4 mit Faktor wählen. Im Grunde ist das eine Kombination aus 3 und 5 und 4 und 4. Der durch das Ehegattensplitting verursachte Vorteil wird hier dann schon unterjährig und nicht erst bei Abgabe der Steuererklärung berücksichtigt. Ihr könnt hier individuell aufteilen, wie viel der Freibeträge welchem Ehegatten zugerechnet werden soll.
Wer sollte welche dieser Kombinationen wann wählen?
Die Kombination aus den Steuerklassen 3 und 5 lohnt sich meistens, wenn einer der Ehegatten gar nicht arbeitet. Derjenige sollte dann in der Steuerklasse 5 sein. So kann der arbeitende Ehegatte in der Steuerklasse 3 die Freibeträge des anderen mitnutzen. Wenn beide Ehegatten arbeiten und somit beide Ehegatten Geld verdienen, ist die Überlegung ein bisschen komplizierter. Hier bietet sich die Kombination der Steuerklassen 4 und 4 an. Das gilt besonders, wenn die Einkommen ungefähr gleich hoch sind.
Stehen Kinder an, empfiehlt es sich unbedingt schon früh die Steuerklasse 3 für den Ehegatten zu wählen, der Elternzeit nehmen möchte. Die Höhe des Elterngeldes hängt nämlich vom vorherigen Netto ab. Und das ist in Steuerklasse 3 höher als in Steuerklasse 5.
Steuerklasse 6
Die Steuerklasse 6 ist ein kleiner Exot. Sie kommt immer dann zum Zuge, wenn ihr mehr als einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht. Leider sind die Abzüge bei dieser Steuerklasse relativ hoch.
Steuerklassenwechsel
Verheiratete können ihre Steuerklasse wirklich ganz einfach und nach Lust und Laune so oft wechseln, wie sie wollen. Dafür ladet ihr euch das Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel" runter, füllt es aus und gebt es beim Finanzamt ab. Per ELStAM wird eurem Arbeitgeber die neue Steuerklasse mitgeteilt und schon ist alles erledigt.
Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung
Entscheidet ihr euch für die Kombination aus 3 und 5 oder 4 mit Faktor, müsst ihr auf jeden Fall eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Die größten Fake News des Steuerrechts
Zum Schluss räumen wir noch eine der größten Fehlinformationen des Steuerrechts aus dem Weg. Die Höhe eurer Einkommensteuerlast ist völlig unabhängig von der Wahl eurer Steuerklasse. Die Steuerklasse bestimmt lediglich die Höhe eurer Vorauszahlungen in Form von Lohnsteuer. Habt ihr viel vorausgezahlt, müsst ihr wenig nachzahlen und bekommt eventuell sogar eine Erstattung. Habt ihr wenig vorausgezahlt, bekommt ihr logischerweise eine geringere Erstattung oder müsst vielleicht nachzahlen.
03.06.2021 - Helen Dieckhöfer - hd@ntg24.de & Sarah Klinkhammer - sk@ntg24.de
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