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Steuerliche Besonderheiten von Anlagemetallen in Deutschland

Was sind Anlagemetalle?

NTG24 - Steuerliche Besonderheiten von Anlagemetallen in Deutschland

 

Anlagemetalle wie Gold, Silber, Platin und Palladium sind beliebte Investitionsmöglichkeiten, die eine wertstabile Geldanlage bieten. Doch auch wenn Edelmetalle als physische Anlageformen gewisse steuerliche Vorteile bieten, gibt es in Deutschland spezielle Regelungen, die Anleger beachten sollten, um steuerliche Fallstricke zu vermeiden. Im Folgenden werden die wichtigsten steuerlichen Besonderheiten und Vorschriften rund um Anlagemetalle in Deutschland erläutert.

Als Anlagemetalle werden Edelmetalle bezeichnet, die zur Vermögensanlage genutzt werden. Dazu zählen vor allem Gold, Silber, Platin und Palladium. Diese Metalle können in Form von Münzen oder Barren erworben werden und dienen Anlegern als langfristige Wertanlage, da sie als stabil und krisenresistent gelten.

 

Steuerliche Behandlung von Gold

 

Gold ist das wohl bekannteste Anlagemetall und bietet Anlegern steuerliche Vorteile, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

- Mehrwertsteuerfreiheit: Anlagegold ist in Deutschland von der Mehrwertsteuer befreit, wenn es die gesetzlichen Kriterien erfüllt, wie einen Feingehalt von mindestens 995/1000 bei Barren oder 900/1000 bei Münzen.

- Spekulationsfrist und Abgeltungssteuer: Für Anlagegold, das physisch erworben wird, gilt eine Spekulationsfrist von einem Jahr. Wird das Gold länger als ein Jahr gehalten, bleibt ein etwaiger Gewinn steuerfrei. Bei einer Haltedauer von weniger als einem Jahr fällt jedoch der persönliche Einkommensteuersatz auf den Gewinn an.

 

Steuerliche Regelungen für Silber, Platin und Palladium

 

Für andere Edelmetalle wie Silber, Platin und Palladium gelten teils andere steuerliche Besonderheiten:

- Mehrwertsteuerpflicht: Anders als Gold unterliegt Silber der Mehrwertsteuer. Beim Kauf von Silberbarren oder -münzen fällt in der Regel eine Mehrwertsteuer von 19% an. Für bestimmte Münzen aus Silber kann jedoch die Differenzbesteuerung zum Tragen kommen, die eine reduzierte Steuerbelastung ermöglicht.

- Spekulationsfrist: Wie bei Gold gilt auch für Silber, Platin und Palladium die Spekulationsfrist von einem Jahr. Gewinne aus dem Verkauf dieser Metalle sind also nach einer Haltefrist von über einem Jahr steuerfrei. Innerhalb dieser Frist wird der Gewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.

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Verkauf von Anlagemetallen und Steuerpflicht

 

Verkäufe von Anlagemetallen, die innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr erfolgen, unterliegen der Steuerpflicht. Der Gewinn wird dabei in der Steuererklärung als "private Veräußerungsgeschäfte" deklariert und mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.

Besonders wichtig für Anleger ist es, die Anschaffungs- und Veräußerungsdaten genau zu dokumentieren. Der Gewinn errechnet sich aus dem Unterschied zwischen Verkaufs- und Kaufpreis, wobei Anschaffungsnebenkosten (wie Transport- und Lagerkosten) abgezogen werden können.

 

Erbschaft- und Schenkungssteuer bei Anlagemetallen

 

Auch bei der Weitergabe von Anlagemetallen durch Erbschaft oder Schenkung sind steuerliche Besonderheiten zu beachten. Edelmetalle zählen zum erbschafts- und schenkungssteuerpflichtigen Vermögen und werden mit ihrem aktuellen Verkehrswert bewertet. Je nach Verwandtschaftsgrad gelten dabei unterschiedliche Freibeträge, die es möglich machen, Anlagemetalle bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei weiterzugeben.

 

Besonderheiten bei der Lagerung von Anlagemetallen im Ausland

 

Manche Anleger entscheiden sich für die Lagerung ihrer Anlagemetalle im Ausland. Wichtig ist, dass die steuerlichen Regelungen des Heimatlandes (Deutschland) weiterhin gelten. Ein Vorteil kann jedoch in der Lagerung in Zollfreilagern bestehen, wo der Kauf mehrwertsteuerfrei abgewickelt werden kann. Dies ist besonders bei Silber interessant, da sonst 19% Mehrwertsteuer anfallen würden.

 

27.10.2024 - Christian Teitscheid

Unterschrift - Christian Teitscheid

 

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