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Steuerschulden: Rückzahlungsmöglichkeiten und Verjährungsfristen in der Übersicht

Wie entstehen Steuerschulden?

NTG24 - Steuerschulden: Rückzahlungsmöglichkeiten und Verjährungsfristen in der Übersicht

 

Steuerschulden sind für Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen belastend und stellen, vor allem wenn sie unbeachtet bleiben, ein enormes Risiko dar. Wer sich nicht darum bemüht, die eigenen Steuerschulden zu begleichen, läuft sogar Gefahr, die eigene Existenz zu gefährden. Aber können Steuerschulden verjähren und welche Möglichkeiten gibt es, um diese zurückzuzahlen?

Bundesweit kämpfen zahlreiche Verbraucher mit Steuerschulden. Die Gründe, warum diese entstehen, sind vielfältig. Steuerschulden entstehen zum Beispiel, wenn nach Abgabe der Steuererklärung durch das zuständige Finanzamt Nachzahlungen berechnet werden. In diesem Fall erteilt das Finanzamt eine entsprechende Frist, in der die Nachzahlung geleistet werden muss. Erfolgt die Begleichung der Steuerschulden nicht, muss mit Säumniszuschlägen, aber auch mit weiteren Konsequenzen gerechnet werden. Häufig sind Selbständige von Steuerschulden betroffen, da bei ihnen die zu entrichtende Steuer nicht direkt vom Einkommen abgezogen, sondern nachträglich berechnet wird.

Nicht immer entstehen Steuerschulden aber in Kombination mit einer abgegebenen Steuererklärung. Wenn Freiberufler, Selbständige und Gewerbetreibende keine Steuererklärung abgeben, kann das Finanzamt die Steuerlast festlegen. Diese beruht auf einer Schätzung des Gewinns. In der Regel fällt diese zu Ungunsten des Steuerzahlers aus. Er muss also deutlich mehr Steuern zahlen, als es bei Abgabe einer individuellen Erklärung der Fall gewesen wäre.

 

Was passiert, wenn man Steuerschulden hat?

 

Generell müssen Nachforderungen vom Finanzamt innerhalb der festgelegten Frist gezahlt werden. Ist dies nicht der Fall, erhöhen sich die damit einhergehenden Kosten weiter. Das Finanzamt wird demnach zunächst eine schriftliche Mahnung dazu ausstellen. In der Regel werden hier bereits die ersten Säumniszuschläge berechnet. Generell kann das Finanzamt aber auch immer Strafgebühren und Zinsen festlegen. Zahlen Steuerschuldner die angeforderte Summe immer noch nicht, muss mit einer Kontopfändung gerechnet werden. Diese erfolgt in der Regel ohne weitere Vorankündigung.

Reicht die Kontopfändung aber nicht aus, um die Kosten zu decken, steht dem Finanzamt auch das Recht zu, für den Schuldner einen entsprechenden Insolvenzantrag zu stellen. Wichtig ist zu bedenken, dass das Finanzamt im Gegensatz zu privaten Gläubigern eine Sonderrolle einnimmt. Demnach muss es hier keinen Umweg über das Gericht in Kauf nehmen. Die Kontopfändung kann es immer selbständig anordnen.

 

Wie lange hat man Zeit, um Steuerschulden zu zahlen?

 

Berechnet das Finanzamt eine Nachzahlung, bleiben in der Regel vier Wochen Zeit, um diese zu bezahlen. Nach etwa einem Monat ist die Behörde dazu berechtigt, eine Mahnung zu erstellen und hier weitere Kosten zu veranlassen. Die meisten Finanzämter zeigen sich aber durchaus verhandlungsbereit, wenn sich die Schuldner rechtzeitig melden und beispielsweise um eine Stundung oder Barzahlung bitten. Vor allem bei der Angabe von triftigen Gründen steht dieser häufig nichts im Weg.

 

Was passiert, wenn man Steuerschulden nicht bezahlen kann?

 

Können Steuerschulden nicht in der angegebenen Frist beglichen werden, ist Abwarten generell der falsche Weg. Nicht bezahlte Steuerschulden führen natürlich in erster Linie zu höheren Kosten, wobei die Finanzämter hier immer einen gewissen Spielraum haben. Generell ist das Finanzamt dazu berechtigt, per direkter Pfändung die Steuerschulden einzubeziehen. Eine Vollstreckung erfolgt immer direkt aus dem Steuerbescheid.

Dabei gibt es für Schuldner drei Möglichkeiten:

- Ratenzahlung: Bei vielen Steuerforderungen kann mit dem Finanzamt eine Ratenzahlung vereinbart werden. Hier gilt es aber darauf zu achten, die eigenen finanziellen Möglichkeiten realistisch einzuschätzen, sodass vereinbarte Raten dann auch wirklich beglichen werden. Lassen die Raten auf sich warten, kann das Finanzamt auch von der Vereinbarung zurücktreten und die komplette Summe verlangen.

- Stundung: Die zweite Option wäre eine Stundung. In diesem Fall wird die Zahlungsfrist nach hinten geschoben. Auch hier gilt aber wie bei der Ratenzahlung: Die Vereinbarung sollte dann auch unbedingt eingehalten werden - zum einen, um weitere Kosten zu vermeiden und zum anderen, um eben auch um einer Pfändung vorzubeugen.

- Privatinsolvenz: Nicht allen Steuerschuldnern ist es möglich, durch die beiden genannten Optionen die Steuerschulden auch wirklich zu begleichen. In diesem Fall bleibt häufig die Privatinsolvenz der letzte Ausweg, um die individuelle finanzielle Schieflage zu beheben. Bei ihr handelt es sich im Grunde um den letzten Ausweg. Sie ist vor allem dann angeraten, wenn es vielleicht neben den Steuerschulden noch weitere Schulden gibt, Vermögen, um diese zu begleichen, aber nicht mehr vorhanden ist.

Im Falle einer Privatinsolvenz gibt es aber eine Besonderheit, die sich auf die Steuerschulden bezieht. Steuerschulden, die aufgrund einer Steuerstraftat entstanden ist, sind von der Tilgung durch die Restschuldbefreiung ausgeschlossen. Sie müssen also weiterhin getilgt werden.

 

Wie lange bleiben Steuerschulden bestehen?

 

Laut § 228 der Abgabenordnung können Steuerschulden durchaus verjähren - zumindest theoretisch. Die Verjährungsfrist für die meisten Steuerschulden beträgt fünf Jahre. Bei Schulden, die sich durch Steuerhinterziehung, Hehlerei oder Schmuggel ergeben haben, beträgt die Frist zehn Jahre. In der Praxis passiert eine solche Verjährung aber nur sehr selten. Eine Besonderheit ist, dass die Verjährungsfrist von fünf Jahren tatsächlich nur gilt, wenn sich das Finanzamt nicht beim Steuerschuldner meldet. Sobald eine Mahnung durch die Behörde geschickt wird oder die Schuldner selbst eine neue Vereinbarung treffen, beginnt die Verjährungsfrist wieder von vorn. Zudem beginnt die Verjährungsfrist immer erst dann, wenn das Kalenderjahr, in dem das Finanzamt einen Bescheid über die Steuerschulden ausgestellt hat, vergangenen ist. Die Verjährungsfrist startet nach diesem Rahmen immer wieder von Neuem, wenn durch das Finanzamt eine Mahnung zugestellt wird.

 

258.02.2024 - Christian Teitscheid

Unterschrift - Christian Teitscheid

 

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