Subsidiaritätsprinzip im Rahmen der Besteuerung von Kapitaleinkünften
§ 20 Abs. 8 EStG im Detail
Der genaue Wortlaut von § 20 Absatz 8 EStG lautet:
„Einkünfte aus Kapitalvermögen sind auch dann Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 1, wenn sie zu anderen Einkunftsarten gehören.“
Das bedeutet, dass Einkünfte, die eigentlich nach § 20 EStG als Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten, anderen Einkunftsarten (wie Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung) zugeordnet werden, sofern sie in Zusammenhang mit diesen Einkünften stehen.
Beispiele für die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips
1. Gewinne aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (z. B. Dividenden):
- Wenn der Steuerpflichtige als Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft tätig ist und seine Beteiligung zu einem Gewerbebetrieb gehört, sind die Dividenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
- Beispiel: Ein Einzelunternehmer hält 100 % der Anteile an einer GmbH. Die Gewinne der GmbH fließen als Dividende an den Unternehmer. Da die Anteile Teil seines Gewerbebetriebs sind, wird der Gewinn als Einkünfte aus Gewerbebetrieb erfasst, nicht als Einkünfte aus Kapitalvermögen.
2. Zinsen auf Gesellschafterdarlehen:
- Wenn ein Gesellschafter ein Darlehen an seine eigene Kapitalgesellschaft vergibt und die Darlehensforderung zum Betriebsvermögen gehört, sind die Zinsen Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
- Beispiel: Ein Gesellschafter gewährt seiner GmbH ein Darlehen. Die Zinsen hierauf werden nicht als Einkünfte aus Kapitalvermögen, sondern als Einkünfte aus Gewerbebetrieb besteuert.
3. Mieteinnahmen aus Immobilienfonds:
- Wenn ein Steuerpflichtiger Anteile an einem Immobilienfonds hält, der wiederum Immobilien vermietet, werden die Erträge als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eingestuft.
- Beispiel: Ein Anleger besitzt Anteile an einem offenen Immobilienfonds, der Einnahmen aus Vermietung generiert. Die Erträge aus dem Fonds gelten als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Hintergrund des Subsidiaritätsprinzips
Das Subsidiaritätsprinzip soll vermeiden, dass Kapitaleinkünfte zu unterschiedlichen Einkunftsarten zählen und damit eine korrekte Zuordnung schwierig wird. Es gewährleistet, dass Kapitaleinkünfte immer dann anderen Einkunftsarten zugerechnet werden, wenn sie in Zusammenhang mit diesen stehen. Dies führt zu einer konsistenten und eindeutigen Besteuerung.
Bedeutung in der Praxis
In der Praxis ist die Zuordnung von Kapitaleinkünften zu den jeweiligen Einkunftsarten manchmal komplex und erfordert eine genaue Analyse. Das Subsidiaritätsprinzip in § 20 Abs. 8 EStG hilft hier, klare Zuordnungen zu treffen und eine Mehrfachbesteuerung zu vermeiden. Steuerpflichtige sollten daher bei der Einordnung ihrer Einkünfte sorgfältig prüfen, ob das Subsidiaritätsprinzip zur Anwendung kommt.
25.05.2024 - Daniel Eilenbrock
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