Überwachung von Taxi- und Mietwagenunternehmen
BMF-Schreiben vom 11. März 2024
In diesem Schreiben konkretisiert das Bundesfinanzministerium (BMF) die steuerlichen Anforderungen und die Vorgehensweise bei der Kassennachschau in Taxi- und Mietwagenunternehmen. Das Schreiben enthält Ergänzungen zum Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) und stellt sicher, dass die Finanzbehörden bei der Überwachung der Betriebe einheitlich vorgehen.
Ergänzungen im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO)
Abschnitt 147 Absatz 5 AEAO
Im Abschnitt 147 Absatz 5 AEAO werden folgende Ergänzungen vorgenommen:
Pflicht zur Aufzeichnung und Aufbewahrungspflicht:
- Taxi- und Mietwagenunternehmer müssen jederzeit nachvollziehbare Aufzeichnungen über ihre Umsätze führen.
- Aufzeichnungspflichten gelten für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder Umsatzhöhe.
Fahrtenbücher und Belege:
- Es besteht eine Pflicht zur lückenlosen Führung von Fahrtenbüchern.
- Belege wie Quittungen und Rechnungen müssen vollständig und richtig sein.
Fiskaltaxameter und Wegstreckenzähler:
- Die Verwendung von manipulationssicheren Fiskaltaxametern und Wegstreckenzählern ist verpflichtend.
- Unternehmer müssen die ordnungsgemäße Verwendung regelmäßig überprüfen.
Kassennachschau in Taxi- und Mietwagenunternehmen
Durchführung der Kassennachschau:
- Die Kassennachschau kann ohne vorherige Ankündigung durchgeführt werden.
- Der Unternehmer muss dem Prüfer sofort Zugang zu den Aufzeichnungen und den Kassensystemen gewähren.
Prüfungsschwerpunkte:
- Vollständigkeit der Fahrtenbücher
- Manipulationssicherheit der Fiskaltaxameter und Wegstreckenzähler
- Übereinstimmung der Umsätze mit den Steuererklärungen
Folgen von Mängeln:
- Bei schwerwiegenden Mängeln kann eine Außenprüfung angeordnet werden.
- Bußgelder oder Strafverfahren können eingeleitet werden.
Übergangsregelungen
- Unternehmen müssen bis zum 1. Juli 2024 manipulationssichere Fiskaltaxameter und Wegstreckenzähler einführen.
- Bis dahin können ältere Systeme weiterverwendet werden, sofern sie nicht manipuliert wurden.
Fazit
Das BMF-Schreiben vom 11. März 2024 regelt detailliert die steuerliche Überwachung von Taxi- und Mietwagenunternehmen und schafft klare Anforderungen an die Aufzeichnung und Aufbewahrung von Fahrten und Umsätzen. Unternehmen dieser Branche sollten die neuen Regelungen sorgfältig prüfen und sicherstellen, dass sie rechtzeitig manipulationssichere Systeme einführen.
Vollständiges Dokument:
Das vollständige BMF-Schreiben finden Sie hier.
07.06.2024 - Daniel Eilenbrock
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