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Terminvertreter in Rechtsangelegenheiten

Wie genau funktioniert das?

NTG24 - Terminvertreter in Rechtsangelegenheiten

 

Aufgrund anderer Verpflichtungen oder langer Anreisezeiten ist es für einen Anwalt nicht immer möglich, seinen Mandanten vor Gericht persönlich zu vertreten. Der vom Mandanten beauftragte Rechtsanwalt kann dafür einen anderen Anwalt oder Referendar als Terminvertreter bevollmächtigen. Der primär vom Mandanten beauftragte Rechtsanwalt bleibt weiterhin der Hauptvertreter und der persönliche Ansprechpartner für seinen Mandanten.

Der vom Mandanten beauftragte Anwalt muss seinem Terminvertreter eine Vertretungsvollmacht ausstellen, die auch als Untervollmacht zur Terminvertretung bezeichnet wird.

 

Was sind Terminvertreter?

 

Terminvertreter in Rechtsangelegenheiten werden auch als Unterbevollmächtigte bezeichnet, da sie eine Untervollmacht benötigen, um einen Rechtsanwalt bei einem Termin vor Gericht zu vertreten. Es handelt sich um Rechtsanwälte, die am Ort des Prozessgerichts ansässig sind. Der Anwalt, der einen Terminvertreter beauftragt, ist der Prozessbevollmächtigte.

Ein Terminvertreter wird von einem Rechtsanwalt eingeschaltet, der primär vom Mandanten beauftragt wurde. Er vertritt den Prozessbevollmächtigten vor Gericht, wenn dieser aufgrund anderer Verpflichtungen oder einer langen Anreise nicht selbst erscheinen kann.

Ein Terminvertreter kann beauftragt werden, wenn ein Mandant vor Gericht klagen muss oder selbst verklagt wird und sich das Gericht weit entfernt von dessen Wohnort befindet.

 

Legitimität der Beauftragung eines Terminvertreters

 

Die Beauftragung eines Terminvertreters durch einen Rechtsanwalt ist nur dann legitim, wenn der Auftraggeber, also der Mandant des primär beauftragten Rechtsanwalts, dem zustimmt. Der Prozessbevollmächtigte muss seinen Mandanten zuvor fragen, ob er mit der Beauftragung eines Terminvertreters einverstanden ist. Er benötigt eine schriftliche Genehmigung seines Mandanten.

Es ist nur dann nicht zulässig, einen Terminvertreter zu beauftragen, wenn der Mandant dem nicht zustimmt oder nicht darüber informiert wird.

Nicht nur Rechtsanwälte als Volljuristen, sondern auch Rechtsreferendare können als Terminvertreter beauftragt werden. Voraussetzung ist, dass sie mindestens zwölf Monate lang im Vorbereitungsdienst beschäftigt sind. Solche Referendare haben die gleichen Befugnisse wie die Rechtsanwälte, die durch sie vertreten werden.

Tipp: Referendare können auch zu Pflichtverteidigern bestellt werden, wenn sie schon mindestens 15 Monate lang im Vorbereitungsdienst beschäftigt sind. Sie dürfen dann auch vor höheren Gerichten auftreten. Das setzt die Zustimmung des Mandanten voraus.

 

Ausnahmen, wenn Referendare als Terminvertreter nicht beauftragt werden dürfen

 

Es gibt Ausnahmen, bei denen es nicht zulässig ist, einen Referendar als Terminvertreter zu beauftragen:

- wenn landesrechtliche Vorgaben die Beauftragung von Referendaren einschränken

- vor Familiengerichten

- bei Landgerichten

- bei Gerichten des höheren Rechtszugs

Vor Familiengerichten, Landgerichten und Gerichten des höheren Rechtszugs sind Rechtsreferendare nicht postulationsfähig. Sie sind also nicht berechtigt, rechtswirksame Handlungen vor Gericht durchzuführen. In Paragraf 78 der Zivilprozessordnung (ZPO) ist geregelt, dass sich die Beteiligten vor solchen Gerichten von einem zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen.

Tipp: Ist ein Referendar nicht postulationsfähig, kann er Anträge in der Verhandlung durch einen Rechtsanwalt stellen lassen. Der Referendar kann den Sachverhalt und die Rechtsdarlegung vortragen.

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Rechtslage bei der Beauftragung von Terminvertretern

 

Wer vor einem Gericht klagt, das weit entfernt von seinem Wohnort ist, kann einen Rechtsanwalt beauftragen, der sich am Ort des Prozessgerichts befindet. Der Nachteil besteht darin, dass er mit dem Anwalt oft nur schriftlich oder telefonisch in Verbindung tritt und keinen persönlichen Kontakt hat.

Die Alternative ist ein Terminvertretung. Ein Kläger oder ein Beklagter kann einen Rechtsanwalt in der Nähe seines Wohnortes beauftragen. Dieser Rechtsanwalt hat die Möglichkeit, einen Terminvertreter zu beauftragen, der zum Verhandlungstermin vor dem Prozessgericht erscheint. Das ist sinnvoll, wenn die Anreise zum Prozessgericht für den beauftragten Anwalt mit einem hohen Zeitaufwand und damit verbundenen hohen Kosten verbunden ist.

Nur bei einem hohen Gegenstandswert oder dann, wenn der Mandant zur Zahlung der hohen Reisekosten für seinen Anwalt bereit ist, nimmt der beauftragte Anwalt den Termin vor Gericht persönlich wahr.

Der als Terminvertreter beauftragte Rechtsanwalt muss an dem für seinen Kanzleisitz zuständigen Gericht zugelassen sein. Er benötigt vom Prozessbevollmächtigten eine Untervollmacht, die auch vom Mandanten genehmigt wird.

 

Aufgaben von Terminvertretern

 

Um den Mandanten vor Gericht zu vertreten, muss sich der Terminvertreter auf die Verhandlung vorbereiten. Er muss die Akten gründlich studieren und sich mit dem Fall vertraut machen.

In der Verhandlung vor Gericht übernimmt der Terminvertreter mehrere Aufgaben:

- Vortrag des Sachverhalts und Beschreibung der Sachlage

- Befragung von Zeugen zum Vorfall

- Antragstellung

Der Prozessbevollmächtigte spricht vor der Verhandlung mit dem Terminvertreter ab, wie dieser sich verhalten soll. Nach Abschluss der Verhandlung muss der Terminvertreter den Prozessbeteiligten in einem Terminsbericht über den Ablauf des Verfahrens und die weiteren Entwicklungen informieren.

Der Terminvertreter übernimmt lediglich die Verhandlung vor Gericht. Er bereitet sich darauf vor und informiert den Prozessbevollmächtigten. Der Prozessbevollmächtigte bleibt weiterhin der Ansprechpartner seines Mandanten und berät ihn in der Rechtsangelegenheit.

 

Was ist bei der Beauftragung eines Terminvertreters zu beachten?

 

Ein Rechtsanwalt, der einen Terminvertreter beauftragt, muss dem Terminvertreter rechtzeitig vor dem Verhandlungstermin alle wichtigen Unterlagen übergeben. Nur so kann sich der Terminvertreter gründlich vorbereiten.

Der beauftragende Rechtsanwalt muss die Zustimmung seines Mandanten einholen, wenn er eine Untervollmacht erteilt. In der Regel trägt der Prozessbevollmächtigte die Kosten, wenn er einen Terminvertreter beauftragt. Er gibt sie nicht direkt an seinen Mandanten weiter. Die Kosten für Terminvertreter sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.

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26.12.2023 - Christian Teitscheid

Unterschrift - Christian Teitscheid

 

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