Verlängerung steuerlicher Unterstützungsmaßnahmen für die Ukraine bis 2025
Steuerliche Hilfen für Kriegsopfer und Unterstützer
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 4. Dezember 2024 die Verlängerung von steuerlichen Erleichterungen für Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der vom Krieg in der Ukraine betroffenen Menschen bekanntgegeben. Diese Maßnahmen, die ursprünglich 2022 eingeführt wurden, gelten nun bis zum 31. Dezember 2025. Ziel ist es, den fortwährenden Bedarf an humanitärer und finanzieller Unterstützung in Reaktion auf den anhaltenden Konflikt zu decken.
Kernpunkte der Verlängerung
1. Vereinfachte Nachweise für Spenden:
Spenden an anerkannte Hilfsorganisationen, die in der Ukraine oder für Geflüchtete tätig sind, können weiterhin mit vereinfachten Nachweispflichten geltend gemacht werden.
2. Steuerbegünstigung für die Unterbringung von Geflüchteten:
Privatpersonen und Unternehmen, die unentgeltlich Wohnraum für Kriegsflüchtlinge bereitstellen, profitieren weiterhin von steuerlichen Erleichterungen.
3. Erleichterungen für gemeinnützige Organisationen:
Steuerbegünstigte Körperschaften, die sich in der Flüchtlingshilfe engagieren, dürfen ihre Mittel auch über die satzungsmäßigen Zwecke hinaus für die Unterstützung von Kriegsopfern einsetzen.
4. Betriebliche Zuwendungen:
Unternehmen können Spenden aus dem Betriebsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin als Betriebsausgaben abziehen.
5. Lohnsteuerliche Unterstützung:
Arbeitgeber können Hilfsleistungen an Arbeitnehmer aus Anlass des Krieges lohnsteuerfrei gewähren.
Kontinuität in der Unterstützung
Die Verlängerung dieser steuerlichen Erleichterungen bis Ende 2025 unterstreicht die anhaltende Solidarität Deutschlands mit den vom Krieg in der Ukraine Betroffenen. Sowohl private als auch betriebliche Unterstützungsleistungen werden weiterhin steuerlich gefördert, um dringend benötigte Hilfe effektiv zu leisten. Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Privatpersonen sollten sich mit den Details der Regelungen vertraut machen, um die Unterstützungsmaßnahmen optimal zu nutzen.
20.12.2024 - Daniel Eilenbrock
Auf Twitter teilen Auf Facebook teilen
Ihre Bewertung, Kommentar oder Frage an den Redakteur
Haftungsausschluss - Die EMH News AG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Empfehlungen sowie für Produktbeschreibungen, Preisangaben, Druckfehler und technische Änderungen. (Ausführlicher Disclaimer)