Einheitlicher Fragebogen für im Ausland ansässige Unternehmer
Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern
Zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern existierten bisher nur landesspezifische Fragebögen der einzelnen Bundesländer. Ab 2021 sollen nun einheitliche Vordruckmuster auf Bundesebene zur Verfügung gestellt werden.
Vordrucke:
Für die Erfassung von im Inland ansässigen Unternehmern existieren bereits rechtsformabhängige bundeseinheitliche Vordrucke. Die Vereinheitlich von Vordrucken soll ab dem Veranlagungszeitraum 2021 auf die umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern erweitert werden. Die amtlichen Vordruckmuster zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern gelten ab dem Veranlagungszeitraum 2021 und sind, sofern keine geänderte Fassung durch BMF-Schreiben bekannt gegeben wird, zu verwenden. Die amtlichen Vordruckmuster werden zudem noch in englischer und französischer Sprache seitens der Finanzverwaltung bereitgestellt und sind gleichermaßen gültig.
Vordruckmuster:
Im Ausland ansässige Unternehmer stehen zur umsatzsteuerlichen Erfassung ab dem Veranlagungszeitraum 2021 die folgenden Vordruckmuster zur Verfügung:
- FsEAusUN: Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern
- FsEEBlKoeGes: Einlageblatt zum Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern (Körperschaften und Gesellschaften)
- FsEEBlEinr: Einlageblatt zum Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern (Einrichtungen)
- FsEEBlInternet: Einlageblatt zum Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern (Handel mit Waren über das Internet)
- FsEEBlPersb: Einlageblatt zum Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern (Personenbeförderungen)
- FsEEBlAnt: Ergänzungsblatt zum Einlageblatt für Körperschaften und Gesellschaften (Anteilseigner)
- FsEAusUN: Ausfüllhilfe für den Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Ausfüllhilfe Erfassung vom im Ausland ansässigen Unternehmern
Die Einführung der Vordruckmuster erfolgt durch das BMF-Schreiben vom 24.08.2021, III C 3 - S 7532/19/10002 :003.
02.09.2021 - Tanja Schwedtmann
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