Neue Regelungen zur steuerlichen Anerkennung von Umzugskosten in Deutschland ab 2024
BMF Schreiben vom 28.12.2023
Neue Regelungen zur steuerlichen Anerkennung von Umzugskosten in Deutschland ab 2024
Ab dem 1. März 2024 treten in Deutschland neue Regelungen zur steuerlichen Anerkennung von Umzugskosten in Kraft. Diese Änderungen sind besonders relevant für Steuerpflichtige, die aufgrund beruflicher Umstände umziehen.
Erhöhung der Pauschalen für Umzugskosten
Ein zentraler Punkt der neuen Regelungen ist die Anpassung der Pauschalbeträge für zusätzliche Unterrichtskosten für Kinder und andere umzugsbedingte Ausgaben. Die Höchstbeträge für diese Kosten werden wie folgt angepasst:
- Für zusätzliche Unterrichtskosten eines Kindes, die aufgrund des Umzugs entstehen, wird der Höchstbetrag auf €1.286 festgelegt.
- Der Standardbetrag für sonstige Umzugsausgaben beträgt €964 für berechtigte Personen und €643 für jede weitere im Haushalt lebende Person.
- Für Personen, die vor dem Umzug keine Wohnung hatten oder nach dem Umzug keine neue Wohnung einrichten, beträgt die Pauschalentschädigung €193.
Zusammenfassung und Ausblick
Die Anpassung der steuerlichen Anerkennung von Umzugskosten in Deutschland ab März 2024 ist ein wichtiger Schritt zur Unterstützung von Steuerpflichtigen, die aus beruflichen Gründen umziehen müssen. Die erhöhten Pauschalen bieten eine willkommene finanzielle Unterstützung und tragen den realen Kosten eines Umzugs Rechnung.
Vollständiges BMF Schreiben:
25.01.2024 - Daniel Eilenbrock
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