Umzugskosten für Homeoffice während Corona-Pandemie?
Beruflich veranlasste Umzugskosten im Fokus
Umzugskosten können beruflich veranlasst sein, wenn sie eine wesentliche Erleichterung der Arbeitsbedingungen bewirken. Es stellt sich die Frage, ob dies auch für Umzugskosten gilt, die während der Corona-Pandemie für das Arbeiten im Homeoffice entstanden sind.
BFH Rechtsprechung
Der Bundesfinanzhof (BFH) erkennt eine berufliche Veranlassung an, wenn der Umzug aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels oder einer erheblichen Verkürzung des Arbeitswegs erfolgt. Eine Ersparnis von mindestens einer Stunde täglich wird dabei als wesentliche Verkürzung betrachtet. Auch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen kann eine berufliche Veranlassung darstellen, beispielsweise wenn die Arbeitsstätte ohne Verkehrsmittel erreichbar ist. Der BFH hat dies im Urteil vom 16.10.1992, VI R 132/88, festgestellt.
FG Hamburg Urteil aus 2023
Das Finanzgericht (FG) Hamburg entschied in einem Fall während der Corona-Pandemie, dass die Umzugskosten aufgrund der wesentlichen Verbesserung und Erleichterung der Arbeitsbedingungen im Homeoffice gewährt werden sollten. Die Kläger suchten gezielt nach einer Wohnung mit zwei Arbeitszimmern, um ihre Arbeit ungestört ausüben zu können, und zogen um. Das FG Hamburg kam zu dem Urteil vom 23.02.2023, 5 K 190/22.
Es läuft jedoch ein Revisionsverfahren vor dem BFH, und vergleichbare Fälle werden bis zur Entscheidung des BFH offen gehalten.
30.05.2023 - Daniel Eilenbrock
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