Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk auch für 2021 bestätigt
Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk auch für 2021 bestätigt
Wie bereits im Vorjahr, wird es auch 2021 bundesweit keinen Verkauf von Silvesterfeuerwerk geben. Mit einem Beschluss des Bundesrates in seiner letzten diesjährigen Sitzung bestätigte dieser, worauf sich Bund und Länder zuvor geeinigt hatten.
Verbot gerichtlich bestätigt
In einem nun ergangenen Urteil bestätigte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin mit Beschluss vom 28.12.2021 (Az. OVG S 59/21, 60/21 u. 61/21). Die Eilanträge verschiedener Pyrotechnikhersteller und -händler sowie eines Verkäufers gegen die Regelungen blieben folglich erfolglos.
Eine Branche vor dem Aus
Für die Pyrotechnik-Branche ist dies nun das zweite Jahr in Folge, in welchem sie in Deutschland den Großteil ihrer Produkte nicht absetzen können. Trotz im Vergleich oftmals geringerer Fixkosten, machen die Umsatzausfälle aus zwei Jahren den meisten Produzenten und Händlern stark zu schaffen. Hinzu kommen Probleme bei der Lagerung und dem Transport der Ware, welche als Folgen der Verkaufsverbote sprichwörtlich zusätzliches Benzin ins Feuer gießen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die am 23.12.2021 in Kraft getretene Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz verbietet den Verkauf von Pyrotechnik der Kategorie F2 (u.a. Böller und Raketen) an Privatpersonen. Damit ist Feuerwerk der Kategorie F1 (sogenanntes Jugendfeuerwerk, u.a. Knallerbsen, kleine Fontänen oder Wunderkerzen bis 30 cm Länge) weiterhin zulässig und darf bundesweit vertrieben werden.
Der Bund hat keine Regelung bezüglich eines generellen Abbrennverbotes getroffen, sodass das Zünden von im Ausland oder in Onlineshops erworbener Pyrotechnik weiterhin grundsätzlich zulässig ist. Hierzu können aber die Länder, Städte und Gemeinden konkrete Regeln beschließen.
In Baden-Württemberg gilt zum Beispiel ein Verbot für das Zünden von Pyrotechnik auf öffentlichen Plätzen und an Standorten, Straßen und Ortschaften, die von Kommunen als Verbotszone festgelegt wurden. Die meisten anderen Bundesländer, wie etwa Nordrhein-Westfalen, Bayern und Berlin, haben das Böllern an einzelnen öffentlichen Standorten verboten. Niedersachen und Hamburg ergänzen diese Regelung beispielsweise um eine Empfehlung, auch im privaten Raum auf das diesjährige Feuerwerk zu verzichten. Bremen hingegen verbietet das Abbrennen von Pyrotechnik sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum vollständig.
Überlastung der Krankenhäuser vermeiden
Sinn und Zweck der Regelungen soll die Vermeidung einer zusätzlichen Belastung der ohnehin bereits am Kapazitätsmaximum arbeitenden Krankenhäuser sein. Dass die Verbote hierbei ein geeignetes Mittel darstellen, lässt sich an den Zahlen aus dem Vorjahr ablesen. In NRW berichtete die Polizei Anfang 2021, dass sich die Anzahl der Polizeieinsätze an Silvester 2020 im Vergleich zum Vorjahr von 2900 auf 2300 reduziert habe. Auch die Zahl der Verletzten an Silvester sei von 178 im Jahr 2019 auf 69 im Jahr 2020 gesunken.
31.12.2021 - Lena Beermann
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