Bewertung von lebenslangen Nutzungen und Leistungen
Stichtage ab 01.01.2021
Mit BMF-Schreiben vom 28.10.2020 sind die Vervielfältiger für die Berechnung des Kapitalwerts lebenslanger Nutzungen und Leistungen veröffentlich worden. Diese sind entsprechend der am 29.09.2020 veröffentlichten Sterbetafel 2017/2019 des Statistischen Bundesamtes ermittelt worden und gelten für Bewertungsstichtage ab dem 01.01.2021.
Der Kapitalwert ist dabei unter Berücksichtigung von Zwischenzinsen und Zinseszinsen mit 5,5 Prozent berechnet worden. Dabei handelt es sich um den Mittelwert zwischen dem Kapitalwert für jährlich vorschüssige und jährlich nachschüssige Zahlungsweise.
Einer der häufigsten Anwendungsfälle ist sicherlich das lebenslang vorbehaltene Nießbrauch- bzw. Wohnrecht für dessen Bewertung die Vervielfältiger benötigt werden. Da es zum vielfältigen Ansatz in verschiedenen steuerrechtlichen Bereichen kommen kann, ist es wichtig stets die aktuellen Werte im Blick zu haben.
Die vollständige Tabelle finden Sie unter folgendem Link: BMF Schreiben vom 28.10.2020
04.11.2020 - Veronika Graf - vg@ntg24.de
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