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Welche Belege braucht man als Arbeitnehmer für die Anlage Vorsorge?

Es kann doch nicht so kompliziert wie immer alle behaupten?

NTG24 - Welche Belege braucht man als Arbeitnehmer für die Anlage Vorsorge?

 

Was ist eigentlich Vorsorgeaufwand?

 

Vorsorgeaufwendungen gehören zu den Sonderausgaben.

Sie sind aber trotzdem nicht in der gleichen Anlage untergebracht wie die übrigen Sonderausgaben, da sie innerhalb dieser eine Sonderstellung einnehmen und außerdem auch einfach ziemlich komplex sind.

 

Wo finde ich denn die Zahlen für die Anlage Vorsorge?

 

Der wichtigste Informationslieferant ist die Lohnsteuerbescheinigung. Das gesetzliche Formular der Anlage Vorsorge orientiert sich an vielen Stellen sogar an der Lohnsteuerbescheinigung. Neben vielen steht sogar Eingabefeldern „laut Nr. XY der Lohnsteuerbescheinigung".

Hier muss man die Angaben aus der Lohnsteuerbescheinigung also einfach abtippen.

Deshalb ist die Anlage Vorsorge für Arbeitnehmer in der Regel eine ziemlich einfache Sache.

Eine wichtige Angabe gibt es aber, die ihr zusätzlich noch machen müsst.

In der Anlage Vorsorge wird nämlich zusätzlich noch abgefragt, ob ihr steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse erhaltet.

Diese Frage müsst ihr mit Ja beantworten, wenn ihr angestellt seid, denn ihr erhaltet von eurem Arbeitgeber ja zum Beispiel steuerfreie Zuschüsse zu den Krankenversicherungsbeiträgen.

 

Die 3 Töpfe

 

Um zu erklären, welche Versicherungen ihr in welchem Umfang geltend machen könnt, stellt euch bitte 3 Töpfe vor.

Topf 1 - Altersvorsorgeaufwendungen

Topf 2 - Kranken- und Pflegeversicherung

Topf 3 - Sonstige Versicherungen

 

Topf 1 – Altersvorsorgeaufwendungen

 

Hierunter fallen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur Rürup-Rente und zu berufsständischen Versorgungswerken.

Die Rürup-Rente ist eine hauptsächlich von Selbstständigen genutzte, private Altersvorsorge.

Die Abziehbarkeit von Versicherungen unterliegt Höchstgrenzen.

Diese liegt für Topf 1 aktuell (für das Jahr 2020) bei 25.046 € pro Person.

Für das Jahr 2019 waren maximal 24.305 € pro Person abziehbar.

Seid ihr verheiratet und gebt eure Steuererklärung zusammen ab, dann verdoppelt sich der Betrag.

Wichtig ist hier, dass die Arbeitgeberbeiträge für die Höchstgrenzenbetrachtung mitgerechnet werden, sie aber eure Steuer nicht senken, da ihr die Beiträge nicht selbst getragen habt.

Altersvorsorgeaufwendungen sind aktuell (2020) nur zu 90% abzugsfähig.

Die Abziehbarkeit steigt aber jedes Jahr um 2 Prozentpunkte, sodass sie ab 2025 zu 100% abzugsfähig sein werden.

 

Topf 2 - Kranken- und Pflegeversicherung

 

In diesem Topf landen eure Beiträge zur Basisabsicherung.

Diese sind als einzige Größe komplett abziehbar, ganz unabhängig davon, ob es um eine gesetzliche oder eine private Versicherung geht.

Wenn ihr privat versichert seid, benötigt ihr allerdings eine Bescheinigung über die gezahlten Beiträge.

Die lassen sich hier nämlich leider nicht einfach so aus der Lohnsteuerbescheinigung übernehmen.

Außerdem müssen auch die Erstattungen eurer Krankenkasse angegeben werden.

 

Topf 3 - Sonstige Versicherungen

 

Hier werden beispielsweise Beiträge zu Arbeitslosen-, Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherungen angeben.

Außerdem auch die Beiträge zu Risikolebensversicherungen - aber nur, wenn sie vor 2005 abgeschlossen wurden.

Die Höchstgrenze für Topf 3 liegt bei 1.900 € (für Verheiratete das Doppelte, also 3.800 €).

Aber Obacht: Diesen Betrag teilen sich Topf 3 und Topf 2!

Das heißt, wenn ihr durch die Basisabsicherung in Topf 2 schon einen höheren Betrag geltend gemacht habt, ist Topf 3 leider nicht mehr ansetzbar.

Meistens sind die Beiträge zur Basisabsicherung höher als 1.900 €.

Und aus dem Grund kann man die übrigen Versicherungen, die in Topf 3 landen, oft nicht mehr geltend machen.

Kleiner Life Hack für euch:

Wenn ihr irgendein Steuerprogramm benutzt, das auch eine Steuerberechnung durchführt, tragt erstmal alle anderen Vorsorgeaufwendungen, also die aus Topf 1 und 2, ein.

Für die Versicherungen aus Topf 3 könnt ihr dann ganz einfach testen, ob sie sich auswirken, indem ihr irgendeine Zahl eintragt und in der Steuerberechnung nachguckt, ob sich etwas verändert hat.

Wenn nicht, könnt ihr euch die Mühe, alle sonstigen Versicherungen einzutragen, einfach schenken.

 

Die Anlage AV - Riester-Rente

 

In diese wird die Riester-Rente eingetragen.

Dazu braucht ihr im Grunde nur die Bescheinigung des Versicherers abtippen.

Die bekommt ihr immer am Anfang eines Jahres für das vergangene Jahr.

Da die Riester-Rente wirklich komplex ist, erklären wir euch den Rest dazu vielleicht in einem zukünftigen Beitrag.

 

Video -

 

13.04.2021 - Helen Dieckhöfer - hd@ntg24.de & Sarah Klinkhammer - sk@ntg24.de

 

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