Vorsteueraufteilung nach dem Umsatzschlüssel
BMF Schreiben vom 13.02.2024
In der Welt der Steuern und Finanzen gibt es viele komplexe Verfahren, die Unternehmer beachten müssen. Eines davon ist die Vorsteueraufteilung, ein wichtiges Thema für alle, die in Deutschland geschäftlich tätig sind. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat kürzlich neue Richtlinien zur Vorsteueraufteilung nach dem Umsatzschlüssel veröffentlicht. Dieser Artikel soll die Kernpunkte dieser Richtlinien verständlich erklären.
Was ist Vorsteueraufteilung?
Vorsteueraufteilung ist ein Verfahren, das Unternehmen anwenden, wenn sie Leistungen beziehen, die sowohl für steuerpflichtige als auch für steuerfreie Aktivitäten genutzt werden (§15 Abs. 4 UStG). Nicht alle Kosten können direkt einer dieser Kategorien zugeordnet werden. In solchen Fällen muss der Vorsteuerbetrag – also die Steuer, die auf Einkäufe oder Dienstleistungen gezahlt wurde – aufgeteilt werden
Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 15.17 und Abschn. 15a.2 Abs. 2 UStAE.
Der Umsatzschlüssel: Eine Option zur Aufteilung
Das Gesetz sieht verschiedene Methoden vor, um diese Aufteilung vorzunehmen. Der Umsatzschlüssel ist eine dieser Methoden. Er wird angewendet, wenn keine spezifischere Methode zur Verfügung steht. (z.B. bei Immobilien mit Mischnutzung die qm). Dabei wird der Vorsteuerbetrag entsprechend dem Verhältnis der steuerpflichtigen zu den gesamten Umsätzen des Unternehmens aufgeteilt.
Wird ein Gesamtumsatzschlüssel angewendet, ergibt sich der Prozentsatz des Vorsteuerabzugs nach einem Bruch, der sich aus dem Verhältnis der Umsätze, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, zum Gesamtumsatz des Unternehmers zusammensetzt. Dies ist jeweils für ein Kalenderjahr zu ermitteln. Der Gesamtumsatzschlüssel ist nur anzuwenden, wenn keine andere präzisere Methode vorhanden ist.
Neue Präzisierungen vom BMF
Das BMF hat seine Vorgaben zur Anwendung des Umsatzschlüssels aktualisiert und präzisiert. Diese Aktualisierungen beziehen sich auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und sollen eine korrekte Anwendung des Umsatzschlüssels im Einklang mit dem EU-Recht sicherstellen.
Wichtige Punkte der neuen Richtlinien
- Präzisere Aufteilungsschlüssel bevorzugt: Wenn ein präziserer Aufteilungsschlüssel als der Umsatzschlüssel ermittelt werden kann, sollte dieser angewendet werden.
- Ermittlung des Gesamtumsatzschlüssels: Der Umsatzschlüssel basiert auf dem Verhältnis der steuerpflichtigen Umsätze zum Gesamtumsatz. Hierbei sind einige Besonderheiten, wie z.B. unentgeltliche Wertabgaben, zu berücksichtigen.
- Berücksichtigung nur bestimmter Umsätze: Nicht alle Umsätze fließen in die Berechnung ein. Ausgeschlossen sind z.B. Umsätze, die zu einer Vorsteuerberichtigung führen, oder Einnahmen, die nicht der Umsatzsteuer unterliegen.
- Anwendung und Rundung: Der ermittelte Prozentsatz für den Vorsteuerabzug muss aufgerundet werden, allerdings gelten unterschiedliche Regeln je nachdem, welcher Aufteilungsschlüssel angewendet wird.
Was bedeutet das für Unternehmer?
Für Unternehmer bedeutet dies, dass sie ihre Vorsteueraufteilungsmethoden überprüfen und gegebenenfalls anpassen müssen, um den neuen Vorgaben zu entsprechen. Insbesondere bei der Nutzung gemischter Leistungen ist eine genaue Buchführung und die Anwendung des korrekten Aufteilungsschlüssels essenziell.
Quellen
BMF-Schreiben v. 13.2.2024, III C 2 - S 7306/22/10001 :001
30.04.2024 - Daniel Eilenbrock
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