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Unternehmensinsolvenz: Ursachen, Ablauf und Dauer

Was ist eine Unternehmensinsolvenz?

NTG24 - Unternehmensinsolvenz: Ursachen, Ablauf und Dauer

 

Beinahe jedes Unternehmen macht Schulden. Diese entstehen unmittelbar aus Zahlungsverbindlichkeiten, die nicht sofort beglichen werden. Somit sind alle Verbindlichkeiten mit Zahlungsfrist automatisch Schulden. Wenn diese fälligen Zahlungen nicht mehr geleistet werden können und das Vermögen nicht mehr ausreicht, um die Schulden zu decken, ist ein Unternehmen insolvent. Wir klären über den Ablauf und die Dauer von Unternehmensinsolvenzen auf.

 

Was passiert bei einer Unternehmensinsolvenz?

 

Wenn Unternehmen nicht in der Lage sind, ihre Schulden zeitnah und vollständig zu begleichen, tritt eine Verletzung der Vertragspflicht zur Rückzahlung gegenüber den Gläubigern ein. Meist bleibt als einziger Ausweg die Anmeldung einer Unternehmensinsolvenz.

Wichtig: Wenn Unternehmen überschuldet und nicht mehr zahlungsfähig sind, müssen sie innerhalb eines Zeitraumes von spätestens drei Wochen Insolvenz anmelden. Dies ist durch § 15a, Absatz 1 der Insolvenzordnung festgelegt. Geschieht dies nicht, tritt eine Insolvenzverschleppung ein, welche mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet wird.

 

Eine Unternehmensinsolvenz muss beim zuständigen Insolvenzgericht angemeldet werden. Zuständig ist immer das Amtsgericht des Bezirkes, wo sich der Unternehmenssitz befindet. Anträge können vom Unternehmer selbst, wie auch von dessen Gläubigern gestellt werden.

Nach Eingang der Anmeldung prüft das Insolvenzgericht, ob eine Unternehmensinsolvenz begründet ist. Dem Antrag wird stattgegeben, wenn ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um für die Deckung der Verfahrenskosten herangezogen werden zu können. Kommt es zur Eröffnung der Unternehmensinsolvenz, wird dies öffentlich gemacht. Mögliche Publikationen sind das Internet, der Staatsanzeiger oder auch die Tagespresse.

Das Gericht wird einen Insolvenzverwalter einsetzen. Diesem kommt im Laufe des Prozesses die Rolle der Unternehmensführung zu. Insolvenzverwalter treten folglich als Arbeitgeber auf. Daneben sind sie für die Erstellung des Insolvenzplanes verantwortlich. Dem voraus geht die Auflistung aller Forderungen der Gläubiger. Der Insolvenzplan stellt die Gläubigerforderungen dem verbliebenen Unternehmensvermögen und der weiterhin zu erzielenden Einnahmen gegenüber. Das Ziel besteht darin, die Forderungen der Gläubiger weitgehend zu befriedigen und zugleich eine Sanierung des verschuldeten Unternehmens anzustreben. Ist eine Sanierung nicht möglich, können Insolvenzpläne auch auf die Auflösung oder Übertragung der Firma ausgerichtet sein.

 

Wo liegen die Unterschiede zwischen Privatinsolvenz und Unternehmensinsolvenz?

 

Im Grunde handelt es sich um das gleiche gerichtliche Verfahren. Dennoch gibt es einige Unterschiede. Die Insolvenzverordnung regelt beide Verfahren von der Stellung des Antrages bis hin zum Abschluss der Insolvenz.

Laut Gesetz führen drei Gründe zu Privat- und Unternehmensinsolvenzen:

- Überschuldung

- akute Zahlungsunfähigkeit

- drohende Zahlungsunfähigkeit

 

Privatinsolvenzen durchlaufen ausschließlich Privatpersonen. Die Unternehmensinsolvenz kommt für Firmen oder Selbstständige infrage. Das Ziel bleibt gleich. Es geht darum, alle Gläubiger möglichst fair zu befriedigen. Bei Firmeninsolvenzen kommt die Sanierung des Unternehmens dazu, damit es weiterhin existieren und möglichst gewinnbringend arbeiten kann.

Unterschiede gibt es beim Ablauf des Verfahrens. Privatinsolvenzen nehmen weniger Zeit in Anspruch und sind auch weniger komplex. Während Unternehmensinsolvenzen zwingend vor Gericht verhandelt werden müssen, ist dies bei Privatinsolvenzen nicht zwangsläufig der Fall. In beiden Fällen bekommen die Schuldner gesetzliche Vertreter an die Seite gestellt. Der bereits erwähnte Insolvenzverwalter agiert im Unternehmerauftrag. Bei Privatinsolvenzen tritt der Treuhänder auf. Bei Privatinsolvenzen müssen die Schuldner zunächst versuchen, sich außergerichtlich mit ihren Gläubigern zu einigen. Dies ist bei Unternehmensinsolvenzen nicht der Fall.

 

Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren eines Unternehmens?

 

Die Dauer von Insolvenzverfahren ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Wichtige Kriterien für den Ablauf und die Dauer des Verfahrens sind die Art des Unternehmens, die Anzahl der Gläubiger oder die Höhe der im Raum stehenden Forderungen.

Unternehmensinsolvenzen von Selbstständigen lassen sich in der Regel in kürzeren Zeitspannen abwickeln. Insolvenzen von GmbHs oder Gesellschaften dauern deutlich länger. Während Selbstständige mit einer Dauer des Insolvenzverfahrens von circa vier Jahren rechnen können, dauern Insolvenzen von größeren Unternehmen mit etwa zehn Jahren deutlich länger.

 

Kann eine insolvente Firma weiterarbeiten?

 

In den meisten Fällen kann der gewohnte Wirtschaftsbetrieb auch bei insolventen Firmen aufrechterhalten werden. Die Grundlagen hierfür können § 35 der Insolvenzordnung entnommen werden. Der Insolvenzverwalter muss mit Eröffnung des Verfahrens entscheiden, ob der Betrieb im Unternehmen fortgesetzt wird. Ist dies der Fall, fließen die Umsätze in die Insolvenzmasse. Auch notwendige Betriebsausgaben sind als Teil der Insolvenzmasse zu betrachten.

In der Praxis entscheiden sich Insolvenzverwalter häufig gegen eine Fortführung der Betriebstätigkeit in dieser Form. Die Befürwortung könnte ein unkalkulierbares Kostenrisiko nach sich ziehen. Sollten die Betriebseinnahmen nicht reichen, um die Unkosten der Firma zu decken, droht dem Insolvenzverwalter die persönliche Haftung. Gleiches gilt für anfallende Steuerschulden. Häufig erteilen Insolvenzverwalter daher mit der Eröffnung des Verfahrens die Freigabe der selbstständigen Tätigkeit. Damit kann der Inhaber wieder eigenverantwortlich über den Betrieb verfügen und die Gewinne einstreichen. Im Gegenzug müssen auch die anfallenden Betriebsausgaben selbst getragen werden.

 

30.09.2024 - Christian Teitscheid

Unterschrift - Christian Teitscheid

 

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