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Erneut scheitert Birkenstock mit dem Versuch, das Design seiner Sandalen als Kunst definieren zu lassen

Noch will sich Birkenstock nicht geschlagen geben

NTG24 - Erneut scheitert Birkenstock mit dem Versuch, das Design seiner Sandalen als Kunst definieren zu lassen

 

Kunst liegt bekanntlich im Auge des Betrachters, doch im Falle von Birkenstock urteilen darüber derzeit auch Gerichte. Bereits im vergangenen Jahr unterlag man vor dem Landesgericht Köln mit dem Anliegen, bestimmte Modelle eigener Sandalen zum Kunstwerk erheben zu lassen. Nun entschied auch der Bundesgerichtshof, dass dafür die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

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Werbebanner Immobilienbewertung MünchenHintergrund des Ganzen ist, dass seit einer Weile andere Unternehmen Sandalen anbieten, welche in ihrem Design den Klassikern von Birkenstock (JE00BS44BN30) doch recht stark ähneln. Daran ist rechtlich auch nichts auszusetzen, da der Designschutz für die in den 1970er Jahren erschaffenen Treter schon nach 25 Jahren endete. Als Kunstwerk würde es unter den Urheberschutz fallen, welcher sich auf 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers erstreckt.

 

 

 

Der Bundesgerichtshof wies eine Revision nun zurück, womit sich Birkenstock aber nicht einfach abzugeben gedenkt. Stattdessen wird eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs angestrebt. Ob jener sich mit der Angelegenheit befassen wird, ist aber noch unklar. Notwendig wäre dafür ein Aufruf eines Gerichtes aus einem Mitgliedsstaat. Birkenstock selbst kann den Europäischen Gerichtshof nicht um Klärung bitten.

Unmissverständlich klar machte man allerdings, dass man auch in Zukunft gegen „Kopisten“ vorzugehen gedenkt. Entsprechende Verfahren sind derzeit etwa in den Niederlanden, der Schweiz, Frankreich und Dänemark anhängig. Die Anwälte des Unternehmens wollen dabei das künstlerische Schaffen noch mehr in den Vordergrund stellen.

 

Birkenstock entwickelt sich prächtig

 

Unbedingt angewiesen ist Birkenstock auf den erweiterten Schutz nicht, was die zuletzt überzeugenden Quartalszahlen unter Beweis stellten. Trotz der vielen Nachahmer und ihrer zuweilen günstigeren Preise können die Absatzzahlen sich sehen lassen. Die Umsätze legten im letzten Quartal um 19 Prozent zu. Die Marke an sich ist stark genug, um trotz im Umlauf befindlicher Nachahmungen eine große Anzahl von Kunden an sich zu binden. Dennoch reagierten die Anleger enttäuscht und der Aktienkurs gab heute Morgen um 3,8 Prozent auf 49,17 Euro nach.

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24.02.2025 - Matthias Eilenbrock

Unterschrift - Matthias Eilenbrock

 

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