
Birkenstock will seine Sandalen bestmöglich schützen und will diese nun sogar als Kunstwerk bezeichnen lassen
Vor Gericht gibt Birkenstock nicht klein bei
Bei einem Rechtsstreit gegen den Discounter Aldi unterlag Birkenstock im November noch, dennoch sollen die eigenen Sandalen heute und in Zukunft vor Nachahmern geschützt werden. Zu diesem Zweck treibt der Konzern derzeit gleich mehrere Klagen gegen Konkurrenten voran und bemüht dafür sogar den Bundesgerichtshof (BGH).
Wie das „Handelsblatt“ berichtet, beschäftigt der BGH sich aktuell mit der Frage, ob die Sandalen von Birkenstock (JE00BS44BN30) als Werk der angewandten Kunst einzuschätzen sein könnten. Ein solcher Status würde einen Schutz bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bedeuten, und das ganz ohne einen Eintrag in irgendwelche Register.
Das Oberlandesgericht Köln wies einen entsprechenden Antrag bereits zurück und ließ in seiner Einschätzung wissen, dass die Birkenstock-Sandalen nicht die Anforderungen an eine künstlerische Leistung erfüllen würden. Dieser Einschätzung folgte der BGH in einer ersten Einschätzung, ohne jedoch schon ein abschließendes Urteil zu fällen. Der Hersteller schätzt die Lage freilich etwas anders ein.
Birkenstock: Was darf Kunst?
Die Anwälte von Birkenstock monieren, dass das OLG einen Kunstbegriff zugrunde gelegt habe, welcher über die bisherige Rechtsprechung von BGH und EuHG hinausgehe. Kunst müsse zweckfrei sein und dürfe keine wirtschaftlichen Ziele verfolgen. Es sei aber nicht vertretbar, dass ein Gegenstand nur deshalb nicht als Kunstwerk angesehen werden könne, nur weil jener dich gut verkaufen soll.
Allzu groß scheinen die Erfolgsaussichten für Birkenstock im vorliegenden Fall nicht zu sein. Doch Gewissheit wird es erst geben, wenn die Richter ihr Urteil gefällt haben. Bis dahin können Anleger sich allerdings sicher sein, dass Birkenstock seine Sandalen trotz diverser Nachahmer bestens verkauft und der eigene Markenname heute stärker denn je ist. Sicher ist es aus Unternehmenssicht richtig und wichtig, das eigene Design zu schützen, vielleicht auch mit ungewöhnlichen Ansätzen. Unbedingt notwendig wäre es aber wahrscheinlich nicht.
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11.01.2025 - Andreas Göttling-Daxenbichler
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