Den Hype um Dubai-Schokolade wollte sich Lindt & Sprüngli nicht entgehen lassen, doch nun kommt auf den Hersteller genau deshalb eine Klage zu
Lindt & Sprüngli wird Irreführung vorgeworfen
In den letzten beiden Jahren ächzten viele Verbraucher unter teils stark steigenden Lebensmittelpreisen. Im krassen Gegensatz dazu haben etliche Menschen kein Problem damit, für eine Tafel Dubai-Schokolade 15 Euro oder mehr auf den Tisch zu legen. Bei der Süßigkeit handelt es sich um eine mit Pistaziencreme, Sesampaste und speziellen Teigfäden gefüllt ist. Letztere werden als Kadayif bezeichnet.
Lindt & Sprüngli (CH0010570759) erkannte den Trend vergleichsweise früh und brachte sein eigenes Produkt auf den Markt, welches als Dubai Chocolade verkauft wird. Zunächst geschah dies ausschließlich in einigen ausgesuchten Ladengeschäften, und dies auch nur in limitierte Auflage. Der Andrang war groß und die langen Warteschlagen sorgten für manche Schlagzeile. Der Hype schien sich immer weiter zu steigern, doch nun kommt Gegenwind auf. Der Süßwarenimporteur Andreas Wilmers wirft dem Konzern „Irreführung“ vor, wie die „Lebensmittelzeitung“ berichtet.
Die meisten in Dubai ansässigen Hersteller exportieren ihre Dubai-Schokolade nicht. Wilmers hat sich Vertriebsrechte der Marke Fex gesichert, welche die Hope Services FZE LLC beliefert. Durch diesen Umstand sieht er sich als einzigen berechtigten Anbieter von Dubai-Schokolade in Deutschland. Tatsächlich wird die Variante von Lindt & Sprüngli in Deutschland produziert. Darin will der Kläger einen Verstoß gegen Paragraf 127 des Markenrechts erkennen, wie dem entsprechenden Anwaltsschreiben zu entnehmen ist. Konkret gewarnt wird vor einer möglichen Irreführung über die geographische Herkunft.
Lindt & Sprüngli ist sich keiner Schuld bewusst
Dass Lindt seine Dubai Chocolade nicht in der Wüstenmetropole herstellt, darauf weist der Hersteller auf seiner Webseite nirgendwo hin. Zwar wird auch nicht behauptet, dass dem der Fall wäre. Vielleicht ist es aber nicht ganz ungewollt, dass Verbraucher vor dem Kauf über den Produktionsstandort im Dunkeln gelassen werden. Ein Problem darin sieht der Hersteller allerdings nicht.
Auf Anfrage teilte Lindt & Sprüngli dem „Handelsblatt“ mit, dass es sich bei Dubai-Schokolade um keine Herkunftsbezeichnung handele. Der Begriff stehe lediglich als Sortenbezeichnung für Schokolade mit einer typischen Füllung. Welche Reaktionen auf die erfolgte Abmahnung folgen sollen, darauf ging man nicht weiter ein. Nachlassen will Andreas Wilmers allerdings nicht. Er kündigte bereits Schritte gegen weitere Anbieter an. Im Visier hat er neben Lindt & Sprüngli auch die Discounter Lidl und Aldi, welche ihre eigenen Varianten der Dubai-Schokolade ins Sortiment aufnehmen. Kosten soll dies zwischen 3 und 5 Euro je Tafel.
Es werden wohl die Gerichte entscheiden müssen, was sich hierzulande Dubai-Schokolade schimpfen darf und in welchen Fällen eine andere Bezeichnung herhalten muss. Für Lindt & Sprüngli ist das Ganze verkraftbar. Der Hype brachte dem Konzern eine Weile lang Aufmerksamkeit ein und die Margen dürften mehr als fürstlich ausgefallen sein. Schon allein aufgrund der begrenzten Stückzahlen sind die Auswirkungen auf die Bilanzen aber überschaubar.
Es gibt Wichtigeres
Interessanter für Lindt bleibt das Mengengeschäft, gerade zur derzeitigen Weihnachtszeit. In Deutschland scheinen die Verbraucher sich eher zurückzuhalten, zumindest sprechen Branchenverbände bisher von einer eher zurückhaltenden Konsumlaune. Ein Hype an der Börse will da nicht recht entstehen. Die Lindt & Sprüngli-Aktie notierte per Handelsschluss am Freitag bei eher müden 10,680 Euro und damit knappe sieben Prozent tiefer als zu Jahresbeginn.
Sollte es an der Börse jemals einen Hype um Dubai-Schokolade gegeben haben, so darf dieser im Falle von Lindt schon längst als verdaut angesehen werden. Noch dazu ist absehbar, dass das Ganze recht schnell wieder abebben wird. Schließlich sind die meisten durch die sozialen Medien angetriebenen Hypes nur recht kurzlebig und es dürfte nicht lange dauern, bis das Netz zum nächsten (vermeintlich) großen Ding weiterzieht. Anleger müssen dem Ganzen deshalb nicht viel Aufmerksamkeit widmen und können die Abmahnung recht entspannt zur Kenntnis nehmen.
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09.12.2024 - Andreas Göttling-Daxenbichler
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