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Die Alphabet-Tochter Google unterliegt im Rechtsstreit mit Epic und soll zur drastischen Änderungen beim Betriebssystem Android gedrängt werden

Zufriedengeben will sich Alphabet mit dem Urteil noch nicht

NTG24 - Die Alphabet-Tochter Google unterliegt im Rechtsstreit mit Epic und soll zur drastischen Änderungen beim Betriebssystem Android gedrängt werden

 

Bereits seit einer Weile kämpft der Spielehersteller Epic, bekannt unter anderem für „Fortnite“, gegen die Marktmacht der großen Plattforminhaber. Vor Gericht ging es auch gegen Alphabet bzw. die Konzerntochter Google. In den USA wurde nun ein Urteil gesprochen, welches der Betreiberin des Betriebssystem Androids und des dazugehörigen Play Stores ein Monopol unterstellt.

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Werbebanner Zürcher BörsenbriefeLetzteres wurde bereits im vergangenen Dezember festgestellt. Nun fällte Richter James Donato sein finales Urteil und will Alphabet (US02079K3059) damit weitreichende Veränderungen aufzwängen. Dazu gehört etwa, dass der Anbieter alternative App Stores nicht nur via Sideloading zulassen, sondern auch im Play anbieten muss. Ferner sollen Drittanbieter vollständigen Zugriff auf den gesamten Katalog von Google Play erhalten, sofern sie davon nicht selbst absehen möchten.

Das Urteil bezieht sich lediglich auf die USA und ist noch nicht rechtskräftig. Google kündigte bereits an, dagegen in Berufung gehen zu wollen. Für die Plattform-Betreiberin geht es um nicht eben wenig. Gegen eine vollständige Öffnung argumentiert wird unter anderem aufgrund von Sicherheitsbedenken, da die Inhalte externer Stores sich nur schwerlich überprüfen ließen. Eine gewichtige Rolle spielen dürfte allerdings auch, dass Alphabet potenziell Einnahmen verlorengehen könnten. Denn bei Verkäufen im Play Store wandert stets ein Anteil in die Taschen von Google, in der Regel sind es 30 Prozent.

 

 

 

Alphabet: Epic bringt sich in Stellung

 

Weitere Änderungen wurden vom Gericht zunächst auf den Zeitraum vom 1. November 2024 bis 1. November 2027 beschränkt. Dazu gehört, dass Google Play Billing im Google Play Store nicht länger Voraussetzung sein darf. Die Verknüpfung des eigenen Bezahl-Systems mit dem App Store wird von den Richtern als unzulässig angesehen. Entwicklern soll es zudem freistehen, ihre Preise unabhängig von etwaigen Vorgaben der Plattform-Betreiberin festzulegen.

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Ebenfalls auf drei Jahre befristet ist die Vorgabe, dass Google sich nicht an Umsätzen von Apps beteiligen darf, welche bereits in einem Drittanbieter-Store angeboten werden oder für die Pläne bestehen, einen solchen Weg zu gehen. Ferner darf es keine Vorteile für das exklusive Anbieten einer App im Play Store geben. Grundsätzlich ist Android seit jeher ein offenes System und Nutzer können per APK-Datei schon jetzt ohne Probleme externe Programme und auch App Stores installieren. Offensichtlich geht das den Richtern aber nicht ansatzweise weit genug.

Epic feierte das Urteil beim Kurznachrichtendienst „X“ und kündigte bereits an, seinen Epic Games Store im kommenden Jahr bei Google Play anzubieten – ohne Googles „Schreckensbildschirm“ oder die 30-prozentige „App Steuer“. Für den Spieleentwickler ist das Urteil für den Moment ein großer Erfolg. Abzuwarten bleibt aber natürlich, wie es im Berufungsverfahren weitergehen wird. Einfach so hinnehmen möchte Alphabet das Ganze bislang nicht.

 

Kein Grund zur Panik?

 

Die Anleger reagierten bisher eher gelassen auf das an sich weitreichende Urteil. Die Alphabet-Aktie konnte gestern sogar um 0,8 Prozent bis auf 165,70 US-Dollar zulegen. Darin spiegelt sich die Tatsache wider, dass das letzte Wort in der Angelegenheit noch nicht gesprochen ist. Darüber hinaus ist der Play Store zwar ein guter Umsatzbringer für den Konzern, aber längst nicht das wichtigste Standbein.

Offensichtlich bleibt aber grundsätzlich, dass der Druck auf Anbieter wie Google, Apple und Microsoft steigt. Sowohl in den USA als auch in der EU gehen die Behörden entschiedener gegen (drohende) Monopole vor und stellen damit ein Fragezeichen über manches etablierte Geschäftsmodell. Anleger behalten die weiteren Entwicklungen im Auge, sollten zwischenzeitliche Ergebnisse aber nicht überbewerten. Denn bekanntlich wird selten etwas so heiß gegessen, wie es gekocht wird.

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09.10.2024 - Andreas Göttling-Daxenbichler

Unterschrift - Andreas Göttling-Daxenbichler

 

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