Zumindest bei Prime Video scheint Amazon den Jugendschutz sehr ernst zu nehmen
Meister Eder und sein Pumuckl erst ab 12
Amazon Prime Video erfreut sich großer Beliebtheit, und das nicht nur aufgrund aktueller Serien und Blockbuster. Viele Nutzer stürzen sich auch auf ältere Inhalte, was manches Mal aber mit unerwarteten Problemen behaftet ist. So auch im Falle einer Nutzerin, die sich mit ihrer Familien alte Episoden der Kindersendung „Meister Eder und sein Pumuckl“ ansehen wolle.
Wie bei „nordbayern.de“ zu lesen ist, wurde zunächst der Versuch unternommen, die Episoden über den Account des Kindes zu finden. Dort war der Pumuckl aber nicht zu finden. Die Mutter erklärte sich dies mit dem Jugendschutz und sollte Recht behalten. Zu ihrer Verwunderung erhält die Kindersendung von Amazon (US0231351067) aber nicht etwa die Altersfreigabe ab 6, sondern ab 12. Begründet wird das mit dem Vorkommen von Gewalt und Alkohol.
Die Pumuckl-Folgen verfügen über keine Altersfreigabe durch die FSK. Jene bewertete aber die Film-Auskopplung und gab diese ab 0 Jahren frei. Ob nun die alte Serie tatsächlich die gleiche Einstufung wie Indiana Jones oder Fluch der Karibik verdient hat, darüber lässt sich freilich streiten. Immerhin lässt sich Amazon unterstellen, dass der Konzern es mit dem Jugendschutz ernstnimmt.
Zumindest bei Prime Video scheint das der Fall zu sein. Anders sah es, zumindest bis vor einigen Monaten, im Falle von Kindle aus. Dort beschwerten sich schon des Öfteren Eltern darüber, dass ihr Nachwuchs in Verbindung mit der Flatrate Kindle Unlimited teils Zugriff auf pornografische Inhalte erhalte. Irgendetwas scheint da bei Amazon also doch dezent schiefzulaufen.
Keine Reaktion von Amazon
Amazon selbst äußert sich zu derlei Dingen stets nur, wenn sich dies nicht irgendwie vermeiden lässt. Für die Anleger ist das Ganze kaum mehr als ein Kuriosum und der Aktienkurs bleibt unangetastet. Letzterer konnte sich getrieben durch KI-Fantasien zuletzt wieder deutlich erholen. In einem schwachen Handel gab die Amazon-Aktie am Montag zwar um ein Prozent auf 114,40 Euro nach. Damit befand sie sich aber in bester Gesellschaft und die Aufwärtsbewegung an sich muss noch nicht als beendet angesehen werden.
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20.06.2023 - Andreas Göttling-Daxenbichler
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