
Bayer wird die Probleme rund um den Unkrautvernichter Glyphosat nicht los
Ein herber Rückschlag
Das Thema Glyphosat schien an den Märkten zuletzt schon fast etwas in Vergessenheit geraten zu sein, was ein Fakotr dafür gewesen sein dürfte, dass die Aktie von Bayer sich wieder recht ansehnlich erholen konnte. Nun sorgte allerdings die US-Regierung dafür, dass der Konzern wohl wieder einmal bangen muss. Dem Supreme Court wurde Medienberichten zufolge geraten, einen wichtigen Fall in der Angelegenheit nicht anzunehmen.
Dabei geht es um einen Prozess, den der Kläger Edwin Hardeman im Jahr 2019 für sich entscheiden und dabei 25 Millionen USD an Schadenersatz geltend machen konnte. Diese Summe an sich wäre für Bayer (DE000BAY0017) noch kein großes Problem. Sollte das Urteil allerdings endgültig rechtskräftig werden, könnte das Signalwirkung haben und als Präzedenzfall für potenziell unzählige weitere Fälle dienen.
Entsprechend beharrt Bayer weiterhin darauf, dass der angesprochene Fall durch den Supreme Court noch einmal zu überprüfen und im besten Fall zu revidieren. Sollte das nicht passieren, sind bereits 4,5 Milliarden USD an Rückstellungen für mögliche weitere Klagen abgestellt. Allerdings sind Experten sich nicht ganz sicher darüber, ob diese Summe langfristig für alle hypothetischen Schadenersatzforderungen ausreichen wird.
An dieser Stell soll weder darüber geurteilt, noch gemutmaßt werden, wer in der Sache nun im Recht ist und wer nicht. Nicht von der Hand zu weisen ist aber, dass die Empfehlung der US-Regierung einen bleibenden Eindruck an den Börsen hinterlassen könnte. Da die Meldung erst in den Nachstungen die Runde machte, waren im gestrigen Handel noch keine Auswirkungen zu spüren.
Korrekturen voraus?
Das könnten die Bären heute durchaus nachholen, denn dass die US-Regierung sich gegen Bayer positioniert, ist in keiner Weise auf die leichte Schulter zu nehmen. Da können die Aktionäre für den Moment wohl darauf hoffen, dass die gestrigen Zugewinne in Höhe von 5,4 Prozent nicht gleich wieder egalisiert werden. Mit der Möglichkeit eines solchen Szenarios werden die Anteilseigner sich aber ernsthaft befassen müssen.
11.05.2022 - Andreas Göttling-Daxenbichler
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