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Bayer muss in einem Glyphosat-Rechtsstreit wohl deutlich weniger zahlen, was aber weder Unternehmen noch Anleger beruhigt

Glyphosat-Streitereien bleiben eine Belastung für Bayer

NTG24 - Bayer muss in einem Glyphosat-Rechtsstreit wohl deutlich weniger zahlen, was aber weder Unternehmen noch Anleger beruhigt

 

In einem Rechtsstreit rund um Glyphosat wurde Bayer vor gar nicht langer Zeit dazu verdonnert, Schadenersatz in Höhe von 2,25 Milliarden US-Dollar zu zahlen. Das Urteil wurde nicht kassiert, doch eine US-Richtering senkte die Summe deutlich nach unten. Nun sind es noch 400 Millionen Dollar. Das kann aber weder die Anleger noch das Unternehmen beruhigen.

Einsprüchen von Bayer (DE000BAY0017) wurde mit der Entscheidung stattgegeben, wie unter anderem die „Tagesschau“ berichtet. Der Schadenersatz wurde auf 50 Millionen Dollar reduziert und der Strafschadenersatz beläuft sich nun noch auf 350 Millionen Dollar. Damit wird allerdings nicht an der generellen Entscheidung aus einem Geschworenenverfahren gerüttelt, bei der eine Jury es als erwiesen ansah, dass der Unkrautvernichter Roundup für das Non-Hodgkin-Lymphom eines Klägers verantwortlich zu machen sei.

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Genau dagegen wehrt sich Bayer auch weiterhin und gibt sich mit geringeren Strafen allein nicht zufrieden. Das Unternehmen nahm zwar zur Kenntnis, dass die „verfassungswidrig überhöhte Schadenersatzsumme“ reduziert wurde. Mit dem grundsätzlichen Urteil ist man aber weiterhin nicht einverstanden. Folgerichtig wird weiterhin eine Berufung angestrebt, mit der „gravierende Fehler“ im Verfahren korrigiert werden sollen.

 

Bayer: Die unendliche Geschichte?

 

Auf den ersten Blick wirkt die deutlich geringere Schadenersatzsumme wie eine gute Neuigkeit für die Anleger. Sie ändert aber wenig an der misslichen Ausgangslage von Bayer. Auch an der Börse liegt der Fokus auf dem generellen Gerichtsurteil. Solange jenes für Bayer negativ ausfällt, ist es für weitere Kläger ein gefundenes Fressen. In weiteren Verfahren werden sich mit ziemlicher Sicherheit Kläger auf bereits ausgesprochene Urteile berufen. Jeder Schuldspruch bringt daher einen langen Rattenschwanz mit sich.

Zu kämpfen hat Bayer auch nach wie vor mit mehr als genug anhängigen Verfahren. Noch über 50.000 Gerichtsverfahren beschäftigten sich derzeit laut Medienberichten mit dem Thema Glyphosat. Selbst unter der Annahme, dass nicht jedes davon aus Klägersicht mit Erfolg gekrönt sein wird und eventuelle zu zahlende Strafen überschaubar ausfallen könnten, läppert sich das Risiko doch allein schon aufgrund der schieren Anzahl an Verfahren. Auf die Bayer-Aktie lauert weiterhin ein abstraktes Risiko, was die Bullen zuverlässig in der Defensive hält.

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Werbebanner funktionierende-kapitalanlagen.deBayer steht allerdings nicht hilflos da. Berufen kann der Konzern sich darauf, dass rund um den Globus Glyphosat immer wieder als unbedenklich eingestuft wird. Bekanntlich sprach auch die EU dem Mittel Ende vergangenen Jahres ihr Vertrauen aus. Die Zulassung wurde um weitere zehn Jahre verlängert, was letztlich sogar das geplante Verbot in Deutschland kippen konnte. Darüber hinaus verweist Bayer auf jahrzehntelande Studien, welche die Sicherheit von Roundup und dem zugrundeliegenden Wirkstoff Glyphosat zeigen würden. Dem Gegenüber steht die Weltgesundheitsorganisation, welche den Wirkstoff als „wahrscheinlich krebserregend“ ansieht, was aber nun auch nicht nach inbrünstiger Überzeugung klingt.

 

Eine Belastung für die Bayer-Aktie

 

Das letzte Wort in der Sache ist noch lange nicht gesprochen, doch die Bayer-Aktie wird allein durch die enorme Unsicherheit schwer belastet. Die etwas geringere Schadenersatzsumme in einem von unzähligen Fällen nahmen die Anleger zur Kenntnis und mit dem Kurs ging es gestern um 0,9 Prozent bis auf 28,60 Euro aufwärts. Eine besonders gute Figur hinterlässt Bayer hier jedoch weiterhin nicht. Auf Jahressicht sind Verluste in Höhe von 45,3 Prozent zu beklagen.

Bayer beschäftigt sich bereits intensiv damit, wie die Causa Glyphosat endlich endgültig beendet werden kann. Insidern zufolge wird wohl über ein Texas-Two-Step-Verfahren nachgedacht, bei dem Rechtsrisiken auf eine zu gründende Tochter übertragen werden, welche sodann direkt in die Insolvenz geht. Der Ansatz ist aber nicht ohne Risiko und bisher wollte Bayer weder bestätigen noch dementieren, daran Interesse zu haben. Klar ist aber, dass der Bayer-Aktie eine nachhaltige Erholung eher verwehrt bleiben wird, solange Glyphosat-Streitigkeiten weiter für Unsicherheit sorgen.

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06.06.2024 - Andreas Göttling-Daxenbichler

Unterschrift - Andreas Göttling-Daxenbichler

 

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