Booking unterliegt vor Gericht beim Thema Bestpreisklauseln, womit die Stellung von Hotels gestärkt wird
In Europa hat Booking die Klausel bereits abgeschafft
Das Portal Booking.com sichert sich bei seinen Vermittlungen stets ein Stück vom Kuchen in Form einer Provision, woran erst einmal nichts auszusetzen ist. Mit der sogenannten Bestpreisklausel sollte in der Vergangenheit allerdings vermieden werden, dass Buchungen direkt bei einem Hotelbetreiber günstiger ausfallen. Dieser Praxis schob der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun einen Riegel vor.
Die Richter kamen zu dem Schluss, dass Bestpreisklauseln nicht vom Kartellverbot ausgenommen seien und stärkte damit die Position von Hotelbetreibern. Letztere können in Zukunft ohne schlechtes Gewissen Zimmer auf ihrer eigenen Webseite günstiger anbieten. Bei Booking (US09857L1089) ist dies auch heute schon möglich, da der Anbieter die Klausel für Reisende aus Europa bereits vorher gestrichten hatte.
Für Reisende wird sich daher akut auch kaum etwas ändern. Unangenehm könnte es aber noch für Unternehmen und Aktionäre werden. Denn mit der nun gefällten Entscheidung werden auch möglichen Schadenersatzforderungen Tür und Tor geöffnet. Entsprechende Verfahren dürften nicht lange auf sich warten lassen.
An der Entscheidung gibt es durchaus auch Kritik. Einige Beobachter sehen das Risiko, dass Reisewillige sich zwar bei Booking über Unterkünfte informieren und den praktischen direkten Vergleich in Anspruch nehmen, dann aber eine Buchung zwecks Preisersparnis über externe Angebote vornehmen könnten. Dies war auch den Richtern bewusst, die darin aber keine grundsätzliche Gefährdung für den Portalbetreiber erkennen wollten.
Booking gibt nach
Die Aktionäre reagierten einigermaßen gefasst, aber doch leicht enttäuscht auf das Urteil. Die Booking-Aktie konnte gestern von der sehr guten Stimmung an den Märkten nicht profitieren und fiel um 0,3 Prozent auf 4.017,51 US-Dollar zurück. Das ist verschmerzbar und der übergeordnete Aufwärtstrend gerät noch nicht ansatzweise in Gefahr. Das Ganze könnte aber noch einen unangenehmen Rattenschwanz nach sich ziehen, was Anleger in jedem Fall im Auge behalten sollten.
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20.09.2024 - Andreas Göttling-Daxenbichler
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