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BUWOG-Skandal hat Konsequenzen

CA Immo Klagen bekommen Rückhalt

NTG24 - BUWOG-Skandal hat Konsequenzen

 

Der BUWOG-Skandal resultierte aus der Privatisierung der österreichischen Wohnungsgesellschaft. Die BUWOG war Anfang der 50er-Jahre als staatliche Wohnungsgesellschaft gegründet worden und sollte dann Anfang der 2000er-Jahre privatisiert werden. Der Prozess zog sich bis 2004 hin und endete damit, dass die einzelnen Teilgesellschaften in einem geheimen Bieterverfahren an die Immofinanz, RLB, Wiener Städtische und die Eisenbahnergenossenschaft gingen. So weit, so gut. Das Problem dabei war, dass der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser den Bieterprozess unterminiert und zwei Freunden Insiderinformationen über die Gebote zukommen liess. 

Die CA Immo hatte bei den (geheimen) Geboten die Nase vorne und hätte den Zuschlag bekommen. Durch Grassers Verstoss konnte die CA Immo jedoch überboten werden, was zu zwei neuen Handlungssträngen führte. Auf der einen Seite ergab eine Überprüfung des Rechnungshofes im Jahr 2007, dass Unstimmigkeiten vorliegen, die dann 2016 zu einer Verfahrenseröffnung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen Karl-Heinz Grasser und seine Freunde führt. In der ersten Instanz wurden am vergangenen Freitag Grasser zu 8 Jahren und seine Freunde zu 7 und 6 Jahren Haft verurteilt. 

 

Korruption in höchsten Ämtern

 

Der zweite Handlungsstrang ist die zivilrechtliche Klage der CA Immo gegen die Republik Österreich und das Land Kärnten. Die Immobiliengesellschaft sieht sich gesetzwidrig um ihre Chancen gebracht und verlangt Schadensersatz in zwei Verfahren über 1 Mio. Euro und 1,9 Mrd. Euro. Die Verurteilung der drei Amigos hilft der CA Immo moralisch, aber eine direkte Verbindung aus dem Strafurteil zu dem Zivilprozess kann nicht gezogen werden. Die Klägerin dürfte nichtsdestotrotz nun die besseren Karten im Prozess haben. 

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Werbebanner Zürcher BörsenbriefeAus Sicht der Aktionäre ist das Ganze eher ein platonischer Akt. Eine Klage gegen die Republik Österreich und das Land Kärnten kann noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Ob die Klägerin am Ende gewinnt, steht ebenfalls noch in den Sternen. Würde - hypothetisch gesprochen - am Ende zugunsten der CA Immo entschieden, bleibt immer noch die Frage, welche Schadensersatzhöhe man der Gesellschaft zubilligt. Entsprechend ist hier nicht darauf zu bauen, dass in absehbarer Zeit Sonder-Cashflows zu erwarten sind. Befriedigend ist aber immerhin, dass schwere Korruption am Ende auch geahndet wird. 

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09.12.2020 - Mikey Fritz - mf@zuercher-boersenbriefe.ch

 

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