
Die Börsenaufsicht nimmt nun auch Coinbase ins Visier, was an der Börse zu einer spontanen Anlegeflucht führt
Die Regulatoren greifen durch
Nachdem die Kryptobörse FTX zusammengebrochen ist, wurde die Kritik an den Regulatoren immer lauter. Jene scheinen sich dies zu Herzen genommen zu haben und greifen immer mehr durch. Erst kürzlich hat die US-Börsenaufsicht SEC schwere Vorwürfe gegen die größte Kryptobörse Binance erhoben. Nun gerät auch die Nummer 2 in Form von Coinbase ins Visier.
Die Vorwürfe wiegen dabei nicht ganz so schwer wie beim großen Konkurrenten. Im Raum steht aber die Vermutung, dass Coinbase (US19260Q1076) über Jahre gegen geltende Gesetze verstoßen habe, indem Anleger unbegrenzten Zugriff zu Krypto-Assets hatten, die als Wertpapier einzustufen wären. Dafür allerdings fehlt es dem Betreiber an der notwendigen Lizenz. Als Folge hat die SEC nun eine Klage eingereicht, wie die „WirtschaftsWoche“ berichtet.
An der Börse führte das zu viel Beunruhigung. Die Coinbase-Aktie stürzte am Dienstag zeitweise um über 20 Prozent in die Tiefe. Im späten Handel konnte das Papier sich etwas fangen, blickte aber noch immer auf einen Tagesverlust in Höhe von 14,6 Prozent bei einem Schlusskurs in Höhe von 47,40 Euro. Die Aufwärtsbewegung der letzten vier Wochen hat sich damit nahezu vollständig in Luft aufgelöst.
Das gefällt nicht jedem
Der Klageschrift ist auch zu entnehmen, dass die SEC sich am sogenannten Staking stört, bei dem Anleger Krypto-Assets zur Erzeugung weiterer Coins freigeben können, um im Austausch dafür eine Belohnung zu erhalten. Nach Ansicht der Regulatoren handelt es sich dabei um ein Wertpapiergeschäft, welches ebenfalls einer Erlaubnis bedarf. Coinbase selbst sah hier bisher keine rechtlichen Probleme. Der Bereich ist für das Unternehmen enorm wichtig und erzielt nicht unwesentliche Anteile der Umsätze.
Nicht jeder hat Verständnis für das harte Durchgreifen der Behörden. Gerade bei Coinbase wird das Argument des Börsengangs im Jahr 2021 ins Feld geführt. Kritiker sind der Ansicht, dass sie SEC schon da genauer hätte hinsehen müssen. Ob sich aufgrund dieses Umstands noch etwas an der eingereichten Klage ändern wird, darf eher bezweifelt werden.
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08.06.2023 - Andreas Göttling-Daxenbichler
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