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Für negative Schlagzeilen sorgte der Autopilot von Tesla schon häufiger, nun wird das Ganze auch vor Gericht zum Thema

Hat Tesla die Kunden in die Irre geführt?

NTG24 - Für negative Schlagzeilen sorgte der Autopilot von Tesla schon häufiger, nun wird das Ganze auch vor Gericht zum Thema

 

Nach einem tödlichen Unfall mit einem mutmaßlichen Zusammenhang zum Autopilot von Tesla beginnt in den USA derzeit der erste Prozess rund um dieses Thema. Die Kläger werfen dem Hersteller dabei einiges vor. Nicht nur seien die Systeme unsicher gewesen. Darüber hinaus steht auch im Raum, dass Tesla die Nutzer bewusst über die Sicherheitsfrage in die Irre geführt habe.

Nach Ansicht der Kläger war Tesla (US88160R1014) sehr bewusst, dass die autonomen Funktionen im Jahre 2019 fehlerhaft waren. Das Ganze habe sich noch in der Betaphase befunden, was vom Konzern allerdings nicht korrekt vermittelt worden sei. Stattdessen sei man in die Irre geführt worden mit dem Versprechen, dass ein sicheres Fahren mit dem Autopilot möglich sei.

Letztlich kam es zu einem Unfall mit über 100 km/h. Ein Model 3 streifte eine Palme und ging daraufhin in Flammen auf. Der Fahrer des Wagens wurde dabei getötet, zwei Mitfahrer erlitten schwere Verletzungen, wie beim „Handelsblatt“ zu lesen ist. Neu bei dem Verfahren ist, dass erstmals ein Todesfall vor Gericht verhandelt wird. Grundsätzlich gab es in der Vergangenheit schon häufiger Streitigkeiten um den Autopilot von Tesla. Ein weiterer Prozess mit Todesfolge wird noch im Oktober starten.

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Tesla ist sich keiner Schuld bewusst

 

Bei Tesla schätzt man die Angelegenheit natürlich etwas anders ein als die Kläger. Der Konzern streitet jedwede Haftung ab und bezweifelt, ob der Autopilot zum besagten Zeitpunkt überhaupt aktiv war. Zudem verweist das Unternehmen darauf, dass der Fahrer des betreffenden Model 3 vor Fahrtantritt Alkohol getrunken habe. Gerichtsaktien ist allerdings zu entnehmen, dass sein Alkoholpegel unter gesetzlichen Beschränkungen lag.

Für Tesla dürften dieses und weitere Verfahren eine enorme Strahlwirkung haben. Geklärt werden soll auch, wie es der Konzern mit der Werbung für die Assistenzsysteme gehalten hat. Nicht umsonst wurde das Ganze als Autopilot bezeichnet und Elon Musk selbst sprach des Öfteren von „Full Self-Driving“. Damit wurde schon der Eindruck vermittelt, dass die Fahrzeuge ohne Zutun eines Fahrers zurechtkämen. Allerdings pocht Tesla darauf, stets darauf hingewiesen zu haben, dass Fahrer die Straße im Auge behalten müssen und die Hände am Lenkrad zu sein haben.

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Werbebanner Speed Monkeys - Tesla Tuning EssenDie Urteile werden nun von den Richterinnen und Richtern gefällt werden müssen. Die Aktionäre dürften die Angelegenheit aber sehr genau im Auge behalten. Nicht nur könnten Tesla hohe Schadenersatzforderungen drohen. Auch das Marketing des Konzerns könnte, je nach Prozessausgang, gehörig auf den Kopf gestellt werden. Bedenklich ist das auch deshalb, weil die Konkurrenz bei autonomen Fahrsystemen mittlerweile aufgeholt und Tesla teils sogar überholt hat. Es macht sich die Befürchtung breit, dass der einst enorme technologische Vorsprung sich langsam in Luft auflöst.

 

Die Tesla-Aktie lief schon mal besser

 

Die Anleger sind Gerichtsverfahren gegen Tesla bereits gewöhnt und entsprechend fallen die Reaktionen auf die nun anstehenden Prozesse an der Börse noch recht entspannt aus. Am Donnerstag konnte die Tesla-Aktie sich leicht um 0,4 Prozent bis auf 231,55 Euro verbessern. Das ist ein ansehnliches Kursniveau, allerdings auch recht weit entfernt von vergangenen Rekorden. Sorge bereitet den Anteilseignern aber freilich nicht nur der Autopilot.

Sehr viel mehr Aufmerksamkeit erhalten an den Märkten derzeit die Margen, welche bei Tesla seit einer ganzen Weile in Richtung Süden tendieren. Das Wachstum bei den Absatzzahlen konnte im laufenden Jahr nur durch diverse Preissenkungen am Leben erhalten werden. Viele Anleger sehen dies dem Unternehmen nach, da CEO Elon Musk bereits deutlich machte, dass für ihn Volumen momentan vor der Profitabilität steht. Weitere schlechte Neuigkeiten könnten die Stimmung aber noch kippen lassen. Zeit zum Ausruhen gibt es für die Aktionäre da kaum.

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28.09.2023 - Andreas Göttling-Daxenbichler

Unterschrift - Andreas Göttling-Daxenbichler

 

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