Die Übernahme von iRobot durch Amazon könnte in Gefahr geraten
Die Wettbewerbshüter schauen genauer hin
Bereits im vergangenen Jahr kündigte Amazon an, den Saugroboterhersteller iRobot übernehmen zu wollen. Das Thema verschwand recht schnell wieder in der Versenkung und führte im weiteren Verlauf nicht zu besonders viel Aufsehen. Nun hat sich allerdings die EU-Kommission dem Ganzen gewidmet und will den Deal genauer unter die Lupe nehmen. Es gibt wohl einige Bedenken rund um die geplante Übernahme.
Die EU befürchtet vor allem, dass Amazon (US0231351067) durch die Übernahme den Wettbewerb im Markt für Saugroboter beschränkten könnte, wie „Der Aktionär“ berichtet. Die Roomba-Sauger von iRobot verfügen über signifikante Marktanteile und es handelt sich bei dem Pionier der Branche beileibe nicht um einen kleinen Anbieter. Nüchtern betrachtet sind die Bedenken also erstmal nicht an den Haaren herbeigezogen.
Als problematisch wird auch die Marktmacht von Amazon im Online-Handel angesehen. Schon des Öfteren gab es Hinweise darauf, dass diese gezielt ausgenutzt wird, indem etwa eigene Produkte in der Suche prominenter platziert werden als die Angebote von Mitbewerbern. Es braucht nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, wie nach der Übernahme Roomba-Saugroboter bei Amazon allerorten aktiv beworben werden. Das wäre für die EU nicht mal das größte Problem. Die Kommission befürchtet aber, dass Modell von Konkurrenten schlicht ausgeschlossen werden könnten.
Amazon: Macht Alexa den Unterschied?
Weitere Bedenken gibt es mit Blick auf den Sprachassistenten Alexa. Amazon könnte nach der Übernahme den Zugang anderer Hersteller auf eine Zertifizierung erschweren oder verhindern, mit der eine Kompatibilität zu dem System sichergestellt wird. Im Extremfall wären dann nur noch Roomba-Saugroboter mit dem Sprachassistenten verwendbar. Wer diesen in den eigenen vier Wänden im Einsatz hat, wird entsprechend solche Gerätschaften wahrscheinlich bevorzugen.
Unter dem Strich ist es also eine ganze Reihe von Bedenken, welche die EU-Kommission vorbringt. Was daraus nun werden wird, ist offen. Konkrete Schritte wurden nicht angekündigt. Amazon selbst teilte mit, mit der EU weiter zusammenarbeiten zu wollen. Fragen und Bedenken sollen dabei geklärt werden und an der Übernahme selbst wird festgehalten.
Es ist eher unwahrscheinlich, dass der Deal an sich noch gekippt wird. Gut denkbar wäre aber, dass Amazon einige Auflagen hinnehmen muss, um sich iRobot unter den Nagel zu reißen. Auf diesem Wege könnte die EU-Kommission sicherstellen, dass der Online-Gigant seine Marktmacht nicht missbraucht, um Wettbewerber auszustechen. Es bleibt aber noch abzuwarten, ob die hervorgebrachten Bedenken dafür auch ausreichend begründet werden können. Amazon wird dafür sicherlich manches Gegenargument finden.
Die Anleger bleiben gelassen
An der Börse spielt das Thema weiterhin nur eine untergeordnete Rolle. Dass die Amazon-Aktie am Donnerstag um 1,4 Prozent an Wert verlor und auf 117,66 Euro zurückfiel, ist vordergründig auf ein Aufflammen der Zinssorge zurückzuführen. Trotz dieses kleinen Rückschlags befindet die Aktie sich auf einem ansehnlichen Niveau. Seit Jahresbeginn ging es bereits um knapp 46 Prozent in die Höhe. Den Durchhänger aus dem vergangenen Jahr haben die Bullen mittlerweile wieder verkraftet. Die weiteren Aussichten können sich sehen lassen.
Zwar hat Amazon beim Kerngeschäft mit dem Online-Handel weiter mit zurückhaltenden Konsumenten und steigenden Kosten zu kämpfen. Die Aktionäre erkennen aber viel Wachstumspotenzial in anderen Bereichen. Gut läuft es beispielsweise noch immer bei der Cloud und auch in Sachen KI bastelt Amazon hinter verschlossenen Türen an eigenen Lösungen. Zwar ist nicht viel darüber bekannt und damit steht auch in den Sternen, ob hier irgendwann große Erfolge gefeiert werden können. Im noch immer nicht ganz vorübergegangenen KI-Hype reichen aber auch Spekulationen schon aus, um die Kurse in Richtung Norden zu befördern. Zu hoffen ist, dass Amazon in nicht allzu ferner Zukunft die Vorschusslorbeeren auch mit harten Fakten untermauern kann.
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07.07.2023 - Andreas Göttling-Daxenbichler
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